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Beste Auslandskrankenversicherungen für Weltreisende im Vergleich (2024)

Die besten Auslandskrankenversicherungen für Weltreise/Reisen im Vergleich

➸ Direkt zum Vergleich der besten Reiseversicherungen

Das Thema Auslandskrankenversicherung gehört sicher nicht zu den coolsten Themen bei deiner Reise- oder Weltreiseplanung. Allerdings solltest du dir trotzdem kurz ein wenig Zeit nehmen, da du hier ordentlich Geld sparen kannst. Es gibt eine ganze Reihe ähnlicher Anbieter von Auslandskrankenversicherungen, die auf den ersten Blick oft identisch wirken, sich dann aber im genaueren Vergleich besonders im Preis unterscheiden können.

Selbst hatten wir vor unserer Weltreise neben der Wahl der richtigen Auslandskrankenversicherung auch noch einige Fragen zum Thema Krankenversicherung allgemein und vor allem auch zu der (Gesetzlichen-) Krankenversicherung in Deutschland. Für uns und den Beitrag haben wir ordentlich recherchiert und schließlich all unsere Fragen beantwortet. Für mehr Klarheit insbesondere mit der gesetzlichen Versicherung findest du hier im Beitrag daher teils auch Aussagen von offiziellen Stellen.

Der Inhalt kurz im Überblick:

 

Rechtlicher Hinweis: Wir sind keine Versicherungsmakler/-berater/-experten.
Müssen das hier einmal platzieren, auch wenn du es dir sicher schon gedacht hast. 🙂

01. Fazit vorab: Die beste Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Falls du dich schon mit Versicherungen auskennst und dich nicht durch all die Details lesen willst, findest du hier auf einen Blick die unserer Meinung nach besten Tarife von Auslandskrankenversicherungen für Weltreisende und Langzeitreisende – aufgeteilt nach verschiedenen Reisezeiträumen, Reiserouten (exklusive/inklusive USA) und Altersklassen.

Die Tabelle liest du einfach von links nach rechts: (u=unter / ü=über):

  1. Wie lange will ich reisen?
  2. Wohin will ich reisen?
  3. Was kostet es in meinem Alter?

 

Reisedauer
USA/CAN
Kosten pro Tag
(je nach Alter)
Link zum Anbieter
bis 56 Tage
inklusive
17€ im Jahr
Hanse Merkur*
bis 1 Jahr
weniger 50% der Reisezeit
u25: 0,99€
Young Travellers*
bis 1 Jahr
exklusive
ü25: 1,15€
Young Travellers*
bis 1 Jahr
über 50% der Reisezeit
1,26€ bis 2,66€
Young Travellers*
bis 2 Jahr
weniger 50% der Reisezeit
1,38€ bis 2,04€
Young Travellers*
bis 2 Jahr
über 50% der Reisezeit
1,65€ bis 3,45€
Young Travellers*
bis 5 Jahre
exklusive
u30: 1,80€
Dr. Walter*
bis 5 Jahre
exklusive
ü30: 2,34€
Hanse Merkur*
bis 5 Jahre
inklusive
u30: 2,87€
Dr. Walter*
bis 5 Jahre
inklusive
ü30: 5,76€
Hanse Merkur*

Hinweis: Der Tarif von Young Travellers* versichert dich generell auf Reisen in die USA und Kanada. Hier wird im Tarif nur unterschieden, ob du weniger als 50% deiner Reise oder mehr als 50% deiner Reise in den USA bist. Bsp.: Du reist insgesamt für 12 Monate, dann wären 5 Monate in den USA im günstigen Tarif versichert.

02. Allgemeines zu Langzeit-Auslandskrankenversicherungen

Ein noch detaillierter Vergleich der Auslandskrankenversicherungen folgt weiter unten. Hier haben wir noch ein paar allgemeine Tipps und Infos für dich:

 

Wann brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Für eine Weltreise oder Fernreisen brauchst du definitiv eine Auslandskrankenversicherung. Von kleineren Reisen nach Spanien, Italien und Co. bist du es vielleicht gewohnt, keine extra Versicherung abschließen zu müssen. Dies ändert sich allerdings bei längeren Auslandsaufenthalten oder Fernreisen:

Reisen für ein paar Tage oder Wochen durch die EU: Für solche kürzeren Reisen innerhalb der EU reicht in der Regel deine normale gesetzliche Krankenversicherung aus der Heimat schon aus und deckt mögliche Arztkosten oder Krankenhausaufenthalte. Ansonsten findest du im nächsten Punkt einen Versicherungs-Tipp.

Reisen bis 56 Tage in und außerhalb der EU: Für kurze Reisen innerhalb und außerhalb Europas (bis zu 56 Tage) empfiehlt es sich, eine Kurzzeit-Reiseversicherung oder auch Jahresversicherung abzuschließen. Diese Versicherung bekommst du schon für knapp 10 bis 20€ im Jahr und sie deckt beliebig viele Reisen ins Ausland ab, die nicht länger als 56 Tage andauern. Sprich, du kannst im Jahr so oft du möchtest für jeweils max. 56 Tage verreisen.

 

Reisen für mehrere Monate oder Jahre in der Welt: Bist du für mehrere Monate oder Jahre in der Welt unterwegs, solltest du definitiv eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen. Die gibt es schon ab ca. 1,15€ pro Tag. Denn auf Fernreisen und Langzeitreisen greift die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland nicht mehr und übernimmt keinerlei Kosten. Hast du also keine Auslandskrankenversicherung musst du für Arztkosten und Krankenhausaufenthalte selbst aufkommen.

 

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung für eine Welt-/Langzeitreise wichtig?

Bei dem Thema Auslandskrankenversicherung geht es überwiegend darum, dich vor den Behandlungskosten auf Reisen zu schützen, solltest du zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen. Zwar kostet eine kleine Wunddesinfektion in Südostasien nicht viel, benötigst du aber im Ernstfall eine kleine OP oder im schlimmsten Fall einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland, sieht die Kostenlage schon etwas anders aus und kann einige viele tausend Euro kosten.

Daher solltest du das Thema Auslandskrankenversicherung auf keinen Fall bei der Planung längerer Reisen oder einer Weltreise unterschätzen bzw. ohne eine losziehen.

 

Wie teuer ist eine gute Auslandskrankenversicherung?

Eine gute Auslandskrankenversicherung ist deutlich günstiger als die gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland. Die Preise werden oft pro Tag angegeben und gute Auslandskrankenversicherungen beginnen schon bei ca. 1€/Tag, sprich ca. 30€ im Monat. Das macht die Rechnung recht einfach…

Bei den Preisen kommt es jedoch nicht nur auf den Versicherungsanbieter sondern auch auf die Reisedauer und dein Alter an. Außerdem wird meist zwischen zwei Tarifen (mit USA/Kanada & ohne USA/Kanada) unterschieden, da die Behandlungskosten in den USA und Kanada deutlich höher als im Rest der Welt sind. So fallen für diese Regionen auch höhere Preise für die Krankenversicherung im Ausland an.

Hinweis: Du zahlst die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung meist schon im Voraus, für deine geplante Reisedauer. Solltest du eher zurückkommen, kannst du dir zu viel gezahlte Beiträge wieder erstatten lassen. Du musst nur mit einem Flugticket, etc. nachweisen können, wann du wieder nach Hause gekommen bist.

 

Wann schließe ich die Auslandskrankenversicherung ab?

Der Abschluss von Auslandskrankenversicherungen erfolgt meist komplett online und die wichtigsten Versicherungsunterlagen kriegst du direkt per E-Mail zugeschickt. Daher reicht es in der Regel, wenn die Auslandskrankenversicherung ein paar Tage oder Wochen vor der großen Reise abgeschlossen wird. Außerdem ist es bei einigen Auslandskrankenversicherungen notwendig, zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch einen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Für wen dies relevant ist: Erst die Krankenversicherung für die Reise abschließen und dann aus Deutschland abmelden.

 

Wichtig: Die meisten Reiseversicherung müssen vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Kannst du dies im Zweifel nicht nachweisen, werden dir keine Kosten erstattet. Ausnahme bilden Versicherungen, die ausdrücklich darauf hinweisen, auch von unterwegs abgeschlossen werden zu können, wie zum Beispiel bestimmte Tarife von Care Concept!*.

03. Wichtige Leistungen
einer guten Auslandskrankenversicherung

Neben der Kosten bzw. Höhe des Versicherungsbeitrages waren für uns folgende Kriterien und Leistungen bei der Wahl der Auslandskrankenversicherung für die Weltreise besonders wichtig:

  1. Versicherungsdauer
  2. Versicherte Länder
  3. Selbstbeteiligung
  4. Medizinischer Rücktransport
  5. Zahnbehandlungen
  6. Versicherungsschutz in Deutschland

Versicherungsdauer • Wie lange gilt die Auslandskrankenversicherung?

Da es bei den Versicherungen verschiedene Tarife für verschiedene Reisedauern gibt, solltest du vorher ungefähr wissen, wie lange du im Ausland sein wirst. Zudem lässt sich nicht jede Auslandskrankenversicherung einfach von unterwegs verlängern.

Da wir wussten, dass wir definitiv ein Jahr auf Weltreise sein werden, also im Ausland verbringen, kamen für uns nur Tarife in Frage, die bis zu einem Jahr oder darüber hinaus Versicherungsschutz bieten.

Tipp:
Du zahlst die Beiträge zur Auslandskrankenversicherung meist schon im Voraus für deine geplante Reisedauer. Solltest du nicht wissen, ob du spontan länger unterwegs bist, kannst du den Tarif direkt etwas länger abschließen und bekommst Beiträge wieder erstattet, solltest du eher zurückkommen. Du musst nur mit einem Flugticket, etc. nachweisen können, wann du heimgereist bist.

Länder • Gilt die Auslandskrankenversicherung für jedes Land gleich?

Ja. Die Auslandskrankenversicherung gilt in der Regel in ihren Leistungen für jedes Land gleichermaßen. Allerdings variieren die Kosten der Auslandskrankenversicherungen je nach Region. Der Versicherungsschutz für USA/Kanada ist wesentlich teurer als für den Rest der Welt, da dort auch die Behandlungskosten vor Ort deutlich höher sind.

Das Problem ist: Willst du auf deiner 1-jährigen Weltreise für 2-3 Monate durch USA/Kanada reisen, musst du häufig im Vorfeld eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen, die Nordamerika inkludiert. Dadurch zahlst du jeden Tag der Weltreise den Tarif, der auch USA/Kanada abdeckt, selbst wenn du hauptsächlich in Südostasien sein solltest.

Tipp 1: Die Versicherung Young Travellers hat Reisen nach USA/Kanada im Tarif inkludiert, solange die Aufenthaltsdauer weniger als 50% der gesamten Reise/Weltreise beträgt. Seeeehr cool und generell sehr faire Tarife:

 

Tipp 2: Du möchtest nur für ein paar Tage in die USA etc.? Die meisten Auslandskrankenversicherungen bieten in ihren Tarifen exklusive USA an, dass du bis zu 14 Tage in diese Region reisen kannst und Versicherungsschutz erhältst! Solltest du spontan doch länger bleiben wollen, bietet Care Concept die Möglichkeit von unterwegs eine Versicherung zu buchen – so haben wir uns die Möglichkeit auch offen gehalten:

 

Selbstbeteiligung • Ja oder Nein bei Auslandskrankenversicherungen?

Selbstbeteiligung bedeutet, dass du Behandlungskosten bis zu einem im Vertrag festgelegten Wert selbst tragen musst und die Versicherung nur die Kosten erstattet, die die Selbstbeteiligung überschreiten. Sprich, wenn die Selbstbeteiligung bei 50€ liegt, musst du bei jedem Arztbesuch alles bis 50€ selbst zahlen und dann zahlt die Versicherung.

Manche Auslandskrankenversicherungen haben nur bei bestimmten Leistungen eine Selbstbeteiligung, andere hingegen bei jeder Behandlung. Meist sind es jedoch die kleinen Dinge, die dich auf der Reise zum Arzt treiben: Untersuchung auf Dengue oder Malaria (wie bei Ania auf Bali…), Desinfektion von Wunden, etc.. Mit einer Selbstbeteiligung würdest du hier immer in die eigene Tasche greifen. Sprich, du zahlst für eine Auslandskrankenversicherung und kannst am Ende keine der Leistung für kleinere Arztbesuche in Anspruch nehmen. Blöd.

Daher würden wir immer eine Auslandskrankenversicherung wählen, die keine pauschale Selbstbeteiligung im Vertrag stehen hat.

Rücktransport • Werden die Kosten übernommen?

Natürlich hofft jeder, während seiner Reise niemals in den Genuss eines medizinischen Rücktransports kommen zu müssen, aber dennoch sollte deine Versicherung den Fall abdecken, denn dies ist eines der größten finanziellen Risiken, welches die Krankenversicherung für das Ausland absichert. In der Regel wird dieser Punkt aber bei jeder Auslandskrankenversicherung inklusive sein.

Wenn dir dieser Punkt besonders am Herzen liegt, kannst du noch einen Blick in das Kleingedruckte der Versicherungen werfen: Hier wird teils zwischen medizinisch notwendigen und sinnvollen Rücktransport unterschieden. Als einfaches Beispiel:

medizinisch notwendig: Unumgehbar. Du musst den Rücktransport in Anspruch nehmen, weil sonst die Gesundheit/das Leben in Gefahr ist und die Behandlung nicht vor Ort ausgeführt werden kann.

medizinisch sinnvoll: Joah, du kannst dich rücktransportieren lassen. Ein Transport wäre sinnvoll, aber eigentlich ginge die Behandlung auch im Ausland.

Manchmal wird auch geprüft, ob ein medizinischer Rücktransport für die Versicherung günstiger wäre, als eine Behandlung im Ausland. Denn sobald du wieder in Deutschland bist, muss sich die Krankenversicherung in Deutschland um dich kümmern und die Auslandskrankenversicherung hat mit dem Transport ihre Pflicht getan.

Zahnbehandlungen • Was ist, wenn ich auf Reisen zum Zahnarzt muss?

Vor einer längeren Weltreise/Reise solltest du den CheckUp beim Zahnarzt in der Heimat noch einmal mitnehmen, denn die Auslandskrankenversicherungen zahlen für diesen auf einer Weltreise meist nicht. Generell sind die Zahnarztleistungen, die im Ausland erstattet werden, auf Grund der hohen Kosten sehr begrenzt.

Wir haben bei unserer Auslandskrankenversicherung darauf geachtet, dass zumindest folgende Leistungen abgedeckt wurden: schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen, Zahnersatz bei Unfällen. Das haben aber die meisten im Programm.

Deutschland • Wäre ich für einen Weltreise-Stop in der Heimat versichert?

Auch wenn du es nicht planst, kann es ja immer sein, dass du deine Reise kurzzeitig pausieren musst. Wie sieht es dann mit dem Versicherungsschutz in Deutschland aus? Für solche Fälle kann es von Vorteil sein, wenn der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung auch für kurze Aufenthalte in der Heimat gilt, bevor du dich wieder an die gesetzliche Krankenversicherung wenden musst. Bei vielen Auslandskrankenversicherungen ist dies jedoch erst der Fall, wenn du mindestens ein Jahr in die Versicherung einzahlst.

Wichtig: Der Aufenthalt in Deutschland darf nicht vor oder nach der Reise sein, sondern muss während der Reise stattfinden. Reist du nach Deutschland, ohne ein Weiterreiseticket, dass deine Weiterreise bestätigt, kann ein Abbruch der Reise unterstellt werden. Manchmal musst du zur Weiterreise auch wieder in dein letztes Reiseland zurückreisen.

04. Unsere Auslandskrankenversicherung auf Weltreise

Young Travellers*
Aktuell nutzen wir für unsere längeren Reisen die Langzeit-Auslandskrankenversicherung von Young Travellers. Sie kostet ca. 1,15€ pro Tag und ist damit eine der günstigsten Versicherungen. Der Support ist super, unsere Fragen wurden immer schnell beantwortet und auch die Erfahrungsberichte von anderen Reisenden, die die Versicherung in Anspruch nehmen mussten, sind alle positiv. Die Leistungen sind mit anderen Versicherungen identisch bzw. teils sogar deutlich besser. So sind zum Beispiel Aufenthalte in den USA komplett mitversichert, solange du weniger als 50% deiner Reisezeit in den USA verbringst. Mega. Und auch ein kurzer Stopp in der Heimat ist bei einer längeren Weltreise mitversichert.

zur Young Travellers*

 

Hanse Merkur für 1 Jahr*
Auf unserer Weltreise hatten wir uns für den Tarif der Hanse Merkur exklusive Nordamerika entschieden. Die Leistungen sind super, die Preise waren mit ca. 1,15€ pro Tag mit die günstigsten und die Versicherung von Young Travellers* kannten wir noch nicht bzw. gab es glaube ich auch noch nicht. Zudem war die Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung eine der meist empfohlenen Reiseversicherung auf dem Markt und praktisch die Versicherung, die alle hatten. Gebraucht haben wir die Auslandskrankenversicherung auf Weltreise sehr selten, toi toi toi. Waren mit den Leistungen aber immer zufrieden. Der Kontakt verlief reibungslos und die Kosten wurden erstattet. Einzig auf E-Mails mit speziellen Fragen musst du manchmal etwas Geduld mitbringen.

Mittlerweile wurden die Preise aber etwas angezogen und die Hanse Merkur ist für uns damit eher uninteressant geworden, da die Leistungen im Vergleich mit anderen Versicherungen teils identisch/schlechter sind.

zur Hanse Merkur für 1 Jahr*

05. Vergleich • Welche Auslandskrankenversicherungen sind die besten für eine Weltreise?

So, bis hierhin die Theorie. Jetzt schauen wir uns die Versicherungen an! Wir haben hier aus ca. 12 Versicherungen die unserer Meinung nach besten Auslandskrankenversicherungen herausgefiltert und ihre Tarife unter die Lupe genommen.

Was beim Vergleich der Auslandskrankenversicherungen auffällt:

  • Versicherungen unterscheiden sich nur minimal in ihren Leistungen.
  • Große Unterschiede in den Preisen für verschiedene Reisezeiträume, Regionen & Alter.

 

Um dir den bestmöglichen Überblick und Vergleich zu bieten, haben wir drei Tabellen für verschieden lange Reisen erstellt (bis 1 Jahr, bis 2 Jahre und bis 5 Jahre) und versucht die Tarife für verschiedene Altersgruppen vergleichbar zu machen. So siehst du von Links nach Rechtes für jeden Zeitraum den für deine Reiseregion und Alter entsprechend besten Tarif:

 

1 Jahr • Vergleich der besten Auslandskrankenversicherungen

Die besten Versicherungs-Tarife für Reisen bis 1 Jahr im Vergleich (u=unter / ü=über):

Young
Travellers (*)
Hanse
Merkur
Care
Concept
Dr. Walter
Protrip
Preis/Tag
exkl. USA/CAN
nach Alter
u25: 0,99€
u30: 1,15€*
u35: 1,15€*
u40: 1,41€*
u45: 1,41€*
u55: 1,64€*
u25: 1,62€
u30: 1,62€
u35: 1,62€
u40: 1,62€
u45: 1,62€
u55: 1,62€
u25: 1,00€
u30: 1,00€
u35: 1,30€
u40: 1,30€
u45: 1,30€
u55: 1,30€
u25: 1,15€
u30: 1,15€
u35: 2,47€
u40: 2,47€
u45: 2,47€
u55: 2,47€
Preis/Tag
inkl. USA/CAN
nach Alter
u25: 1,26€
u30: 1,65€
u35: 1,65€
u40: 2,15€
u45: 2,15€
u55: 2,66€
u25: 6,89€
u30: 6,89€
u35: 6,89€
u40: 6,89€
u45: 6,89€
u55: 6,89€
u25: 1,90€
u30: 1,90€
u35: 2,70€
u40: 2,70€
u45: 2,70€
u55: 2,70€
u25: 2,20€
u30: 2,20€
u35: 4,59€
u40: 4,59€
u45: 4,59€
u55: 4,59€
Selbstbeteiligung
0€
0€
0€
0€
Versicherungsschutz in Deutschland
8 Wochen (pro Jahr Laufzeit)
nein
3 Tage
(pro 30 Tage Laufzeit)
4 Wochen (ab 6 Monate Laufzeit)
Link
Young Travellers beantragen*
Hanse Merkur beantragen*
Care Concept beantragen*
Dr. Walter beantragen*

(*) Der Tarif von Young Travellers* versichert dich immer auf Reisen in die USA & Kanada. Hier wird im Tarif nur unterschieden, ob du weniger als 50% deiner Reise oder mehr als 50% deiner Reise in den USA bist. Bsp.: Du reist insgesamt für 12 Monate, dann wären 5 Monate in den USA im günstigen Tarif versichert.

 

2 Jahre • Vergleich der besten Auslandskrankenversicherungen

Die besten Versicherungs-Tarife für Reisen bis 2 Jahre im Vergleich (u=unter / ü=über):

Young
Travellers (*)
Hanse
Merkur
Dr. Walter
Protrip
Preis/Tag
exkl. USA/CAN
nach Alter
u25: 1,38€*
u30: 1,55€*
u35: 1,55€*
u40: 1,81€*
u45: 1,81€*
u55: 2,04€*
u25: 2,34€
u30: 2,34€
u35: 2,34€
u40: 2,34€
u45: 2,34€
u55: 2,34€
u25: 1,80€
u30: 1,80€
u35: 4,14€
u40: 4,14€
u45: 4,14€
u55: 4,14€
Preis/Tag
inkl. USA/CAN
nach Alter
u25: 1,65€
u30: 1,65€
u35: 2,04€
u40: 2,04€
u45: 2,75€
u55: 3,45€
u25: 5,76€
u30: 5,76€
u35: 5,76€
u40: 5,76€
u45: 5,76€
u55: 5,76€
u25: 2,87€
u30: 2,87€
u35: 6,47€
u40: 6,47€
u45: 6,47€
u55: 6,47€
Selbstbeteiligung
0€
25€
0€
Versicherungsschutz in Deutschland
8 Wochen (pro Jahr Laufzeit)
6 Wochen
(pro Jahr Laufzeit)
4 Wochen (ab 6 Monate Laufzeit)
Link
Young Travellers beantragen*
Hanse Merkur beantragen*
Dr. Walter
beantragen*

(*) Der Tarif von Young Travellers* versichert dich immer auf Reisen in die USA & Kanada. Hier wird im Tarif nur unterschieden, ob du weniger als 50% deiner Reise oder mehr als 50% deiner Reise in den USA bist. Bsp.: Du reist insgesamt für 12 Monate, dann wären 5 Monate in den USA im günstigen Tarif versichert.

 

5 Jahre • Vergleich der besten Auslandskrankenversicherungen

Die besten Versicherungs-Tarife für Reisen bis 5 Jahre im Vergleich (u=unter / ü=über):

Hanse Merkur
Basic
Dr. Walter
Protrip
Preis/Tag
exkl. USA/CAN
nach Alter
u25: 2,34€
u30: 2,34€
u35: 2,34€
u40: 2,34€
u45: 2,34€
u55: 2,34€
u25: 1,80€
u30: 1,80€
u35: 4,14€
u40: 4,14€
u45: 4,14€
u55: 4,14€
Preis/Tag
inkl. USA/CAN
nach Alter
u25: 5,76€
u30: 5,76€
u35: 5,76€
u40: 5,76€
u45: 5,76€
u55: 5,76€
u25: 2,87€
u30: 2,87€
u35: 6,47€
u40: 6,47€
u45: 6,47€
u55: 6,47€
Selbstbeteiligung
25€
0€
Versicherungsschutz in Deutschland
6 Wochen
(pro Jahr Laufzeit)
4 Wochen
(ab 6 Monate Laufzeit)
Link
Hanse Merkur beantragen*
Dr. Walter beantragen*

 

Die groben Werte und Preise der Versicherungen kennst du nun. Sollten dich noch ein paar mehr Details zu den verschiedenen Auslandskrankenversicherungen interessieren, die kommen jetzt:

Young Travellers (ERGO)

06. Young Travellers • Auslandskrankenversicherung

Vergleich von Auslandskrankenversicherungen für Weltreise - Young Travellers

Die Auslandskrankenversicherung der ERGO im Tarif Young Travellers* ist die neueste Versicherung hier im Vergleich und liegt was Preis-Leistung angeht ziemlich weit vorne.

Ein großer Vorteil: Selbst im Tarif „ohne USA/CAN“ ist diese Region komplett mitversichert, wenn du dich dort für weniger als 50% deiner Reisezeit aufhältst. Sprich bei einer Reise von 12 Monaten, kannst du locker 5 Monate in den USA verbringen, ohne wie bei den anderen Versicherungen mehr zahlen zu müssen.

 

Young Travellers • bis 2 Jahre versichert

Die Auslandskrankenversicherung Young Travellers* muss vor Abreise für deine gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. In dem Tarif ist eine Reise von maximal 2 Jahren möglich.

Hier bietet sich an, die Krankenversicherung nicht für einen zu kurzen Zeitraum abzuschließen und dir etwas Luft zu geben, wenn sich deine Pläne auf Reisen spontan ändern können. Denn wenn du vorzeitig zurückkommst, kannst du dir „zu viel gezahlte“ Prämien einfach erstatten lassen, indem du dein Rückflugticket oder ähnliches als Nachweis einreichst. Möchtest du aber von unterwegs spontan doch noch ein paar Wochen, Monate dranhängen und die Versicherung auf maximal 2 Jahre verlängern, kann das schwierig werden. Manchmal wird es genehmigt, manchmal nicht.

Hier ein paar wichtige Informationen:

  • Kosten für 1 Jahr (abhängig vom Alter):
    • weniger als 50% Reisezeit in USA/Kanada: ab 0,99€ pro Tag
    • mehr als 50% Reisezeit in USA/Kanada: ab 1,26€ pro Tag
  • Kosten für 2 Jahre (abhängig vom Alter):
    • weniger als 50% Reisezeit in USA/Kanada: ab 1,38€ pro Tag
    • mehr als 50% Reisezeit in USA/Kanada: ab 1,65€ pro Tag
  • Versicherungsdauer: max. 2 Jahre
  • Selbstbeteiligung: 0€
  • Rücktransport: medizinisch sinnvoll
  • Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen
  • USA/Kanada: Wenn du dort weniger als 50% deiner Reisezeit verbringst, ist dein Aufenthalt in jedem Tarif mitversichert.
  • Heimatbesuch: 8 Wochen pro Jahr Versicherungs-Laufzeit
  • Corona-Erkrankung: mitversichert

 

Die genauen und aktuellen Versicherungsbedingungen, sowie den Onlineantrag findest du hier auf der Seite der Young Travellers. Der Abschluss der Versicherung ist unkompliziert und dauert nur ein paar Minuten. Kümmere dich aber am besten spätestens 1-2 Wochen vor Reisebeginn drum:

zur Young Travellers*

Hanse Merkur

07. Hanse Merkur • Auslandskrankenversicherung

Vergleich von Auslandskrankenversicherungen für Weltreise - Hanse Merkur

Hanse Merkur • bis 1 Jahr versichert

Die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur* muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. In diesem Tarif maximal 365 Tage.
(Den Tarif für bis zu 5 Jahre findest du direkt hier drunter.)

Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 365 Tage möglich. Kommst du früher als geplant von deiner Reise zurück, kannst du dir „zu viel gezahlte“ Prämien einfach erstatten lassen, indem du dein Rückflugticket oder ähnliches als Nachweis einreichst.

Hier ein paar wichtige Informationen:

  • Versicherungsdauer: max. 365 Tage
  • Kosten exklusive USA/Kanada: ab 1,62€ pro Tag
  • Kosten inklusive USA/Kanada: ab 6,89€ pro Tag
  • Selbstbeteiligung: 0€
  • Rücktransport: medizinisch sinnvoll
  • Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen (max. 500€)
  • USA/Kanada: max. 14 Tage Versicherungsschutz, wenn Laufzeit der Versicherung mind. 1 Jahr beträgt
  • Heimatbesuch: kein Versicherungsschutz
  • Corona-Erkrankung: mitversichert

 

Die genauen und aktuellen Versicherungsbedingungen, sowie den Onlineantrag findest du hier auf der Seite der Hanse Merkur. Der Abschluss der Versicherung ist unkompliziert und dauert nur ein paar Minuten. Kümmere dich am besten spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn drum:

zur Hanse Merkur für 1 Jahr*

 

Hanse Merkur • bis 5 Jahre versichert

Die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur* muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer abgeschlossen werden. In diesem Tarif maximal 5 Jahre. Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 5 Jahre möglich. Kommst du früher als geplant zurück, kannst du dir „zu viel gezahlte“ Prämien einfach erstatten lassen.

Die Hanse Merkur unterscheidet bei der 5 Jahres Versicherung zwischen zwei Tarifen: BASIC und PROFI

Hier ein paar wichtige Informationen:

  • Versicherungsdauer: max. 5 Jahre
  • BASIC
    • Kosten exklusive USA/Kanada: ab 2,34€ pro Tag
    • Kosten inklusive USA/Kanada: ab 5,76€ pro Tag
    • Selbstbeteiligung: max. 25€
    • Rücktransport: medizinisch sinnvoll
    • Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen
    • Heimatbesuch: max. 6 Wochen Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland, für jedes Versicherungsjahr
    • Corona-Erkrankung: mitversichert

 

  • PROFI
    • Kosten exklusive USA/Kanada: ab 3,54€ pro Tag
    • Kosten inklusive USA/Kanada: ab 7,44€ pro Tag
    • Selbstbeteiligung: max. 25€
    • Rücktransport: medizinisch sinnvoll
    • Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur und Zahnersatz bei Unfällen
    • Heimatbesuch: max. 6 Wochen Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland, für jedes Versicherungsjahr
    • Corona-Erkrankung: mitversichert
    • Ambulante Vorsorgeuntersuchungen: (Krebserkrankungen)
    • Zahnersatz: zu 80%

 

Die genauen und aktuellen Versicherungsbedingungen, sowie den Onlineantrag findest du hier auf der Seite der Hanse Merkur. Der Abschluss der Versicherung ist unkompliziert und dauert nur ein paar Minuten. Kümmere dich am besten spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn drum:

zur Hanse Merkur bis 5 Jahre*

Care Concept

08. Care Concept • Auslandskrankenversicherung

 

Vergleich von Auslandskrankenversicherungen für Weltreise - Care Concept

Die Auslandskrankenversicherung von Care Concept* kannst du auch während der Reise/Weltreise für bis zu 1 Jahr abgeschlossen werden. Das ist besonders dann gut, wenn du mit einer Versicherung exklusive Nordamerika losgereist bist und plötzlich doch durch Nordamerika reisen möchtest. Oder sich deine Pläne/Route während der Reise geändert haben und du länger als gedacht in der Welt unterwegs sein möchtest, aber deine vorherige Versicherung nicht verlängern kannst/darfst.

 

Care Concept AG • bis 1 Jahr versichert

Der Tarif Care Global Comfort ist exklusive USA/Kanada und der Tarif Care Global NAFTA Comfort inklusive USA/Kanada. Die Auslandskrankenversicherung lässt sich problemlos von zu Hause und von unterwegs buchen.

Die verschiedenen Tarife sind nach Alter gestaffelt und unterscheiden sich bei Buchungen vor und nach Abreise.

  • Versicherungsdauer: max. 365 Tage
  • Care Global Comfort (exkl. USA/Kanada)
    • Kosten bis 30 Jahre vor Abreise: 1,00€ pro Tag
    • Kosten bis 30 Jahre nach Abreise: 1,30€ pro Tag
    • Kosten 31-45 Jahre vor Abreise: 1,15€ pro Tag
    • Kosten 31-45 Jahre nach Abreise: 1,50€ pro Tag
  • Care Global NAFTA Comfort (inkl. USA/Kanada)
    • Kosten bis 30 Jahre vor Abreise: 1,90€ pro Tag
    • Kosten bis 30 Jahre nach Abreise: 2,70€ pro Tag
    • Kosten 31-45 Jahre vor Abreise: 2,30€ pro Tag
    • Kosten 31-45 Jahre nach Abreise: 3,10€ pro Tag
  • Selbstbeteiligung: 0€
  • Rücktransport: medizinisch sinnvoll
  • Zahnbehandlung: Schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllungen sowie Reparatur, Zahnersatz bei Unfällen
  • Heimatbesuch: 3 Tage pro 30 Tage Versicherungslaufzeit

 

Alle weiteren und aktuellen Infos zu dem Tarif Care Global NAFTA Comfort und den Online Antrag findest du hier. Der Antrag ist schnell ausgefüllt und bearbeitet. Aber wir empfehlen dir, dich mindestens 2 Wochen vor geplantem Versicherungsstart drum zu kümmern:

zu Care Concept*

09. Andere Auslandskrankenversicherungen

Hier noch ein paar weitere Auslandskrankenversicherungen, die wir uns für den Vergleich angeschaut haben, aber nicht weiter im Detail aufgeführt haben, da die Konditionen der anderen Versicherungen oben für uns deutlich besser erschienen. Der Übersicht halber aber hier noch ein paar Infos zu den einzelnen Versicherungen:

ADAC • Auslandskrankenversicherung

Die Versicherung des ADAC wird immer wieder von Reisenden genannt. Wir fanden allerdings, dass die Konditionen nicht besser sind, als die von Hanse Merkur*, Young Travellers* und Co., die Versicherung von ADAC aber mehr kostet. Vor allem für ältere Kunden und nicht ADAC-Mitglieder.

Die Auslandskrankenversicherung des ADAC muss vor Abreise für die gesamte Reisedauer, maximal 2 Jahre, abgeschlossen werden und gilt weltweit. Schließt du die Krankenversicherung für einen kürzeren Zeitraum ab, ist eine Verlängerung auf maximal 2 Jahre möglich. Kommst du früher als geplant aus dem Ausland zurück, kannst du „zu viel gezahlte“ Prämien gegen Gebühren erstattet bekommen. Außerdem erhältst du einen günstigeren Tarif, wenn du Mitglied des ADAC wirst oder bist.

 

Allianz • Tarif: Allianz Travel

Die Auslandskrankenversicherung der Allianz Travel* scheint für eine Weltreise allgemein alles abzudecken, was die verglichenen Tarife der anderen Versicherungen auch abdecken, ist jedoch deutlich teurer. Bei unserem Test, kam beim ausfüllen der Formulare eine Summe von ca. 1.200€ für knapp 365 Tage zusammen. Also über 3,40€ pro Tag.

Wir würden daher eher zu Hanse Merkur oder Young Travellers greifen:

 

Allianz • Tarif: LangeGesundeReise

Ein weiterer Tarif für eine Auslandskrankenversicherung der Allianz, welcher sich preislich komplett von dem Tarif Allianz Travel unterscheidet und eventuell eine Alternative Krankenversicherung sein kann.

Bei Hanse Merkur oder Young Travellers bist du preislich bei gleichwertigen Leistungen aber besser aufgehoben!

 

BDAE • Auslandskrankenversicherung

Die BDAE ist eine sehr gute Versicherung und du machst hier sicher nichts falsch.

In unseren Augen ist sie allerdings eher eine gute Wahl für Auswanderer/Expats oder Auswanderer auf Zeit. Sprich, wenn du vor hast dich aus Deutschland abzumelden und länger als ein paar Jahre durch die Welt zu ziehen oder ganz auszuwandern. Denn für diesen Fall bietet sie sehr sehr umfangreiche Tarife zu fairen Preisen, die auch einfache Routineuntersuchungen bei Zahnarzt und Co., ärztliche Untersuchungen, Unterstützung in der Schwangerschaft, etc. abdecken. Dinge, die du in der Regel vor und nach deiner Weltreise machst.

 

Für längere Reisen von 1-2 Jahren oder für eine Weltreise würden wir eher zu anderen Versicherungen greifen: Die Kosten der BDAE im Tarif für 1 Jahr sind ähnlich denen der anderen verglichenen Versicherungen. Im Tarif bis 5 Jahre liegen die Kosten allerdings über denen von Hanse Merkur und Dr. Walter.

Am Ende waren zudem die Leistungen von Hanse Merkur, Young Travellers, und Co. für Versicherungen bis 1-2 Jahren etwas besser, als die der vergleichbaren Tarife von BDAE (Versicherungssummen, einzelne Beträge für verschiedene Behandlungskosten, etc.).

 

Safety Wing • Auslandskrankenversicherung

Eine moderne internationale Auslandskrankenversicherung mit Sitz in den USA und auch von unterwegs auf Reisen abgeschlossen werden kann.

Die Preise für Reisen exklusive USA/Kanada sind ähnlich denen von Hanse Merkur und Co., die Preise für Reisen inklusive USA/Kanada liegen etwas drüber.

Wir würden hier eher zu den oben im Vergleich genannten Auslandskrankenversicherung raten. So hättest du zudem auch einen Ansprechpartner im Heimatland und verstehst im Ernstfall die Einzelheiten der Verträge besser. Zudem deckt Safety Wing Verletzungen von (Extrem-) Sportarten wie Tauchen und Co. nicht ab, was für uns bei einer Auslandskrankenversicherung definitiv wichtig ist.

 

Allerdings ist Safety Wing eine gute und häufig genutzte Wahl von Digitalen Nomaden, die weniger abenteuerlich reisen, sondern ohne festen Wohnsitz in den verschiedensten Ecken der Welt leben und arbeiten.

 

STA Travel • Auslandskrankenversicherung

STA Travel galt mit ihrem Versicherungstarif über die Allianz eigentlich immer als eine der besten Alternativen für Reisende und besonders für Langzeitreisende und Weltreisende. Allerdings ist das Jahr 2020 alles andere als spurlos an STA vorbeigegangen und so befanden sie sich im August 2020 bereits im Insolvenzverfahren.

Ein Teil von STA wurde nun übernommen und es werden auch wieder Versicherungen angeboten. Zum einen würden wir hier aber erstmal Abstand halten und zum anderen sind die Tarife von STA aktuell schlechter als vorher und die anderen Auslandskrankenversicherungen wie Young Travellers und Co. eine bessere Wahl.

 

Travel Secure • Auslandskrankenversicherung

Die Versicherung von Travel Secure (Würzburger Versicherungs-AG) bietet im Grunde die selben Leistungen, wie die anderen Versicherungen, kostet pro Tag aber knapp 0,50 Cent mehr. Hört sich erstmal nach wenig an, sind bei 365 Tagen aber immerhin über 150€.

Die Auslandskrankenversicherung der Würzburger Versicherungs-AG wird vor Abreise für die gesamte Reisedauer von bis zu 1 Jahr abgeschlossen.

 

World Nomads • Auslandskrankenversicherung

World Nomadskannst ist sowohl im Standard als auch Explorer Tarif sehr teuer. Den genauen Preis zu kalkulieren ist zudem nicht so einfach, da für jedes Land andere Raten gelten und du deine Route vorher grob planen musst.

Außerdem beitet World Nomads neben der reinen Auslandskrankenversicherung noch eine Reihe von Zusatzleistungen wie Absicherung von Gepäck, Technik, Diebstahl, Verlust des Reisepasses, etc. an. Ob du dies brauchst, ist wieder eine andere Frage.

Vorteil: Die Auslandskrankenversicherung lässt sich von zu Hause und von unterwegs abschließen. Care Concept allerdings auch, welche wir dir hier eher empfehlen würden für diesen Zweck:

 

10. Wie bekomme ich Kosten von der Versicherung erstattet

So, jetzt ist der Fall der Fälle eingetroffen. Du bist auf Reisen krank geworden oder hast dich verletzt und musstest zum Arzt oder ins Krankenhaus. Wie bekommst du nun die Kosten von der Auslandskrankenversicherung erstattet.

Im Idealfall ist es ganz einfach: Du trittst selbst erst einmal in Vorleistung und hebst alle Belege und Bescheinigungen auf. Dann kontaktierst du deine Auslandskrankenversicherung, die im nächsten Schritt die Belege digital anfordert. Ein paar Wochen später sollte dann das Geld auf deinem Konto eintrudeln.

In der Praxis kann der E-Mail-Verkehr mit der Versicherung aber auch mal etwas umfangreicher werden. Vor allem, wenn der Arzt selbst mit der Auslandskrankenversicherung in Kontakt treten will, die Versicherung sich darauf an einen persönlich wendet, die Original-Belege per Post bekommen möchte, vorher nicht zahlt und sich der Arzt plötzlich wieder bei einem meldet und doch auf eine Vorleistung besteht.

Hinweis:
Auslandskrankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Überweisungskosten ins Ausland. Daher besser Bar oder mit Kreditkarte in Vorleistung gehen.

 

Wir konnten mit der Hanse Merkur bisher jedoch immer alles ganz gut regeln und sind daher recht zufrieden mit der Versicherungsleistung. Mit der Young Traveller hatten wir noch keinen Versicherungsfall, haben bisher aber auch nur positive Dinge gehört und haben selbst nur positive Erfahrungen mit dem Support bei Fragen gemacht.

 

Mit offizieller Stellungnahme

11. Gesetzliche Krankenversicherung während der Weltreise?

So, die Auslandskrankenversicherung ist ausgewählt und abgeschlossen. Aber was stellst du nun während deines Auslandsaufenthalts mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland an? Wir versuchen hier mal ein wenig Überblick in das undurchsichtige Thema zu bringen, da die Mitarbeiter der Versicherungen oft nicht 100% im Thema sind oder dir lieber etwas verkaufen, was gar nicht notwendig ist. (Alle Versicherungen (ja, auch gesetzliche Versicherungen) sind private Unternehmen und möchten Gewinne machen.)

Dir bleiben eigentlich nur drei Möglichkeiten:

  • in der Versicherung bleiben
  • Versicherung kündigen
  • eine Anwartschaft buchen

 

Offizielle Stellungnahme von GKV-Spitzenverband

Da bei dem Thema die Meinungen und Aussagen oft auseinander gehen, haben wir uns mit dem GKV-Spitzenverband in Verbindung gesetzt und können hier hoffentlich ein paar nützliche Informationen geben, die du im persönlichen Gespräch mit deiner Krankenversicherung nutzen kannst. Denn auch der GKV-Spitzenverband rät: „Vor Antritt eines längeren Auslandsaufenthalts mit seiner gesetzlichen Krankenkasse zu sprechen, den Fall klären und sich idealerweise bestätigen lassen.“

Vielen lieben Dank an der Stelle für die Mithilfe an den GKV Spitzenverband! Die Aussagen haben schon einigen Lesern geholfen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung laufen lassen

Die Versicherung einfach laufen zu lassen ist zwar unkompliziert, macht finanziell aber überhaupt keinen Sinn. Während der Zeit im Ausland kannst du keinerlei Ansprüche für Versicherungsleistungen geltend machen und es wäre wie das klassische Abo vom Fitnessstudio: Einmal angemeldet, aber auch nur einmal genutzt.

 

Gesetzliche Krankenversicherung kündigen

Wir haben die gesetzliche Krankenkasse für die Zeit auf Reisen gekündigt, bzw. auslaufen lassen. Für die Kündigung haben wir jeweils ein kurzes Beratungsgespräch bei unseren Krankenkasse vereinbart und mit offenen Karten unseren individuellen Fall besprochen. Mit unseren Flugtickets und dem Versicherungsscheinen der Langzeit-Auslandskrankenversicherung mussten wir schließlich nachweisen, dass wir ins Ausland gehen werden und auch auf Reisen über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen werden. Fertig.

Wichtig: Wir haben von vielen Leser und in verschiedenen Reisegruppen/-foren gehört, dass sich die Krankenversicherungen gerne etwas querstellen und aus den verschiedensten fälschlichen Gründen behaupten, dass sie die Versicherung nicht kündigen/stilllegen können für eine Weltreise oder Langzeitreise:

Daher haben wir hier an der Stelle einmal beim GKV-Spitzenverband nachgefragt und folgende Informationen zu unseren Fragen erhalten:

 

Die Auslandskrankenversicherung sei keine vollwertige Versicherung?

Der GKV-Spitzenverband definiert eine Auslandskrankenversicherung mit Versicherungsschutz über 42 Tage und einem ähnlichen Leistungskatalog als einen vollwertigen Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Und somit solltest du aus der Versicherungspflicht in Deutschland für die Laufzeit entlassen sein, bzw. erfüllst sie durch deine Auslandskrankenversicherung.

Dies wird unter anderem auch in dieser Ergebnisniederschrift des GKV von 2009 erklärt.

Zitat GKV Spitzenverband:
„Bei Langzeitaufenthalten im übrigen Ausland bietet sich eine private Auslands-Reisekrankenversicherung an, die für länger als 42 Tage gilt. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt seinen Mitgliedskassen, diese Form der Versicherung als gleichwertigen Schutz zur GKV-Versicherung für die Zeit des Auslandsaufenthalts anzuerkennen (Stichwort Versicherungspflicht). Bei der Rückkehr nach Deutschland wäre dann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse, bei der man zuletzt versichert war, möglich; vermutlich dann über die Auffang-Versicherungspflicht (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Wir sehen den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung nicht als Systemwechsel an, da es sich um eine vorübergehende Versicherung handelt. Allerdings liegt die letztliche Entscheidung immer bei der betroffenen Krankenkassen. Wir als Verband haben hier nur eine Empfehlungsoption (Die von Ihnen angesprochenen Niederschrift der Fachkonferenz von 2009 ist nach wie vor aktuell und wurde im letzten Winter durch grundsätzliche Hinweise zur Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bestätigt.)“

 

Aus Deutschland abmelden, um die GKV-Versicherung kündigen zu können?

Nein, das ist nicht korrekt. Du musst dich aus Deutschland erst abmelden, wenn du über keinen Wohnsitz/Meldeadresse mehr in Deutschland verfügst. Hast du allerdings weiterhin einen Wohnsitz/Meldeadresse und die Absicht, nach der Reise dort wieder einzuziehen, musst du dich aus Deutschland nicht abmelden. In diesem Fall sollte die GKV-Versicherung, deine Auslandskrankenversicherung für die Reise als vollwertigen Ersatz ansehen.

Was allerdings richtig ist: Hast du dich aus Deutschland einmal abgemeldet, musst dich die gesetzliche Krankenkasse entlassen, da du nicht mehr der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegst.

 

Muss ich ein Anwartschaft vereinbaren, um wieder aufgenommen zu werden?

Nein, musst du nicht! Für wen eine Anwartschaft sinnvoll oder nötig ist, erklären wir im nächsten Punkt.

Zitat GKV Spitzenverband:
Oft liest man in diesem Zusammenhang, dass eine Anwartschaft notwendig ist. Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Für eine Rückkehr in die GKV ist die Anwartschaft nach unserer Einschätzung nach nicht notwendig. Dies ergibt sich für uns aus den gesetzlichen Regelungen zur Auffang-Versicherungspflicht.

 

Wird eine Wiederaufnahme auf Grund von „Vorerkrankung“ auf Reise verwehrt?

Die Frage wurde uns immer wieder gestellt: „Ich habe meine Krankenversicherung in Deutschland gekündigt, verletze mich auf der Reise, komme krank nach Hause und was dann? Darf mich die gesetzliche Versicherung ablehnen?“. Wir konnten immer nur schwammig mit einem „höchst wahrscheinlich nicht, aber wir sind uns nicht sicher antworten“. Daher hier jetzt:

Zitat GKV Spitzenverband:
Die GKV kennt grundsätzlich keine Gesundheitsuntersuchungen. Vorerkrankungen sind kein Ausschlussgrund für eine gesetzliche Krankenversicherung – ganz anderes sieht es ja in der PKV aus.

 

Gesetzliche Krankenversicherung auf Anwartschaft setzen

Anwartschaft bedeutet: Du bist weiterhin Mitglied in der Versicherung, hast jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Du „reserviert“ dir quasi einen Platz. Klingt auf den ersten Blick gut, allerdings bist du bei einer Anwartschaft nicht komplett von den Beiträgen befreit. Sie kostet in der Regel um 50€ bis 60€ im Monat.

Viele schreiben nun darüber, die Krankenversicherung während einer langen Reise auf Anwartschaft setzen zu lassen, um später ohne Probleme wieder aufgenommen werden zu können. Für wen macht dies aber Sinn und für wen nicht?

 

Warum machte eine Anwartschaft in unserem Fall keinen Sinn?

Wir waren beide vor Beginn der Weltreise gesetzlich pflichtversichert. Nun ist es so, dass deine Krankenkasse dazu verpflichtet ist, dich wieder aufzunehmen, wenn du gesetzlich pflichtversichert warst. Daraus ergibt sich, dass wir auch nach der Weltreise wieder Anspruch auf die gesetzliche Krankenkasse hatten und sie uns als freiwillig gesetzlich Versicherte wieder aufnehmen musste. Also wäre in unserem Fall eine Anwartschaft recht sinnlos gewesen.

Zitat GKV Spitzenverband:
Oft liest man in diesem Zusammenhang, dass eine Anwartschaft notwendig ist. Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Für eine Rückkehr in die GKV ist die Anwartschaft nach unserer Einschätzung nach nicht notwendig. Dies ergibt sich für uns aus den gesetzlichen Regelungen zur Auffang-Versicherungspflicht.

 

Für wen ist eine Anwartschaft gut?

Eine Anwartschaft macht dann Sinn, wenn du vor dem geplanten Austritt aus der Versicherung freiwillig gesetzlich versichert warst. Trittst du aus diesem freiwilligen Versicherungsverhältnis aus, kann sich die gesetzliche Krankenversicherung bei der Rückkehr nach Deutschland vorbehalten, die Wiederaufnahme zu verweigern.

Wie oben bereits geschrieben, vereinbart man aber am besten selbst ein Gespräch bei seiner Krankenkasse und klärt mit offenen Karten seinen individuellen Fall ab. Wir haben mit dem Vorgehen bisher nur positive Erfahrungen gemacht. Lass dir aber am besten am Ende etwas schriftlich bestätigen.

Außerdem kann eine Anwartschaft mit Hinblick auf die „Krankenversicherung der Rentner“ Sinn machen. Das „Risiko“ musst du am Ende selbst abwägen. Hier ein paar Infos zu dem Thema:

Zitat GKV Spitzenverband:
Etwas anders sieht es aus, wenn man auf die Voraussetzungen blickt, um später in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eingestuft zu werden. In der KVdR würde man versichert, wenn man in der zweiten Erwerbslebenshälfte 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Dabei ist es egal, ob man als Mitglied pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert war. Auch Menschen, die über die Familienversicherung in der GKV versichert waren, können in die KVdR, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die KVdR ist so gesehen das Äquivalent zur Pflichtversicherung bei Arbeitnehmern: Erfüllt man die Voraussetzungen im Alter nicht, müsste man sich als Rentner freiwillig gesetzlich versichern; dann würden alle Einnahmen zur Beitragsbemessung herangezogen werden (nicht nur die Rente). Nun könnte man meinen, dass eine solche Anwartschaft also eher etwas für Ältere wäre, bedenkt man aber den Fall einer Berufsunfähigkeit, würde die Frage, ob man in der zweiten Erwerbslebenshäfte gesetzlich versichert war, deutlich früher beantwortet werden müssen. Sie sehen, hier ist jeder selbst gefragt, eine Risikoabwägung vorzunehmen.

 

Zwischen Kündigung des Jobs und Reisestart liegen noch ein paar Tage

Falls du für deine Reise deinen Job gekündigt hast und dadurch dein Versicherungsverhältnis bei der gesetzlichen Krankenkasse vor dem Reisestart endet, brauchst du dir keine Gedanken machen. Es gibt eine Nachversicherungspflicht für gesetzlich Pflichtversicherte, die dir noch 30 Tage Versicherungsschutz nach Ende des Versicherungsverhältnisses verschafft und somit die Zeit bis zur Abreise überbrückt. So ist es auch bei Ania gewesen.

12. Private Krankenversicherung während der Weltreise?

Wir beide waren noch nie Kunde einer privaten Krankenversicherung und können daher nur wiedergeben, was wir bei unserer Recherche mit aufgeschnappt haben. (Außerdem wurde uns hier ein wenig von einem Freund (Wojtek) unter die Arme gegriffen, der 8 Jahre bei einer privaten Versicherung gearbeitet hat. Danke dir!)

Neben den folgenden Infos macht oft das Gespräch mit der Versicherung selbst und einer unabhängigen Informationsstelle Sinn. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es bei den privaten Versicherung einige Unterschiede zwischen den Unternehmen und den Tarifen, die sich auch auf deine individuelle Situation auswirken kann.

 

Private Krankenversicherung laufen lassen

Die private Krankenversicherung einfach laufen zu lassen, macht finanziell wohl oft keinen Sinn. Aber auch hier kommt es wieder auf die Versicherung und den Tarif an:

Während manche privaten Krankenversicherungen ein bis drei Monate Auslandsschutz gewähren, können andere bis zu sechs Monate oder ein Jahr lang im Ausland genutzt werden. Europaweit gilt in der privaten Krankenversicherung meist sogar unbegrenzter Schutz. Gerade hier ist vielleicht ein Gespräch mit der Versicherung sinnvoll. Statt den Standard-Service zu kontaktieren, macht es hier mehr Sinn direkt bei der Leistungsabteilung anzurufen, da die Sachbearbeiter hier oft besser im Thema sind.

 

Vorteile die private Krankenversicherung laufen zu lassen:

Der Versicherungsschutz ist umfangreicher und gilt auch für Erkrankungen, die vor Reiseeintritt bestanden. Bei der Auslandskrankenversicherung ist das in der Regel nicht so. Ansonsten ist alles wie gewohnt. Du kennst die Ansprechpartner, das Prozedere und auch die „Standard-Probleme“.

 

Nachteile die private Krankenversicherung laufen zu lassen:

Zum einen sind da natürlich die generelle höheren Beiträge der privaten Versicherung in Deutschland. Zum anderen wird in den meisten Tarifen eine Selbstbeteiligung vereinbart. Die gilt auch auf Reisen. Und für die USA und einige Länder mit einem höheren medizinischen Standard als in Deutschland, werden oft Beitragszuschläge erhoben (je nach Versicherung und Tarif). Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist hier also deutlich günstiger.

 

Private Krankenversicherung kündigen

Um die private Krankenversicherung zu kündigen, musst du – ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung – einen Folgeversicherung (Auslandskrankenversicherung) nachweisen können und klarstellen, dass sich der Lebensmittelpunkt in den nächsten Monaten (meist ein halbes Jahr) nicht in Deutschland befinden wird.

Wenn du kündigst verlierst du allerdings alle Rechte des bisherigen Tarifs und die angesparten Altersrückstellungen. Einfach erklärt bedeutet es: Wenn du bei der Rückkehr eine neue private Krankenversicherung abschließt, wird es zwangsläufig teurer und du musst die Gesundheitsfragen erneut beantworten.

Alternativ gibt es aber die Möglichkeit, auch die private Krankenversicherung auf Anwartschaft zu setzten:

 

Private Krankenversicherung auf Anwartschaft setzen

Hier macht eine Anwartschaft durchaus Sinn. Denn wie oben beschrieben, verlierst du bei einer Kündigung der privaten Krankenversicherung deinen Status und würdest bei Wiederaufnahme wieder mit dem Basistarif eingestuft werden.

Setzt du die Versicherung jedoch auf Anwartschaft, behältst du deinen alten Status bei und kannst nach der Reise problemlos wieder in den alten Versicherungstarif einsteigen.

Am besten vereinbarst du aber auch hier ein kurzes Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter und besprichst deinen individuellen Fall, denn je nach Versicherungsunternehmen gibt es hier zwei Arten von Anwartschaft:

Kleine Anwartschaft:
Du behältst die Rechte für deinen Tarif und musst nach Rückkehr von deiner Reise nicht erneut die Gesundheitsfragen beantworten und der Beitrag reduziert sich in der Regel auf circa fünf Prozent des Gesamtbeitrags.

Große Anwartschaft:
Kostet meist rund 30 Prozent des Vollbeitrags, beinhaltet die kleine Anwartschaft und baut zusätzlich Altersrückstellungen auf. Du behältst also praktisch dein jüngeres Einstiegsalter bei.

 

Muss ich nach der Weltreise zurück in die private Krankenversicherung?

Der Gedanke liegt oft nahe, die private Krankenversicherung zu kündigen und nach der Rückkehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Das geht allerdings nicht ganz so einfach. Wenn du nach Deutschland zurückkommst und keinen Job hast, tritt auch keine gesetzliche Versicherungspflicht ein. Und da du zuvor schon privat versichert warst, muss dich die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Fall nicht zwingend aufnehmen. Hast du allerdings eine sozialversicherungspflichtige Stelle (über 450 Euro), ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung durchaus möglich.

Corona-Update

13. Auslandskrankenversicherung trotz Corona?

Einige Fragen, die sich aktuellen garantiert viele stellen, die eine Reise planen:

  • „Bin ich auf Reisen im Ausland auch versichert, wenn ich an Corona erkranke?“
  • „Versichert eine Auslandskrankenversicherung auch eine Quarantäne im Ausland?“
  • „Welchen Einfluss haben die Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt auf die Auslandskrankenversicherung?“

 

Hierzu haben wir ein wenig recherchiert und direkt bei den einzelnen Auslandskrankenversicherungen aus unserem Vergleich nachgefragt.

 

Reisewarnung vs. Reisehinweis

Als erstes schauen wir uns kurz die Unterschiede der verschiedenen Informationen, Hinweise und Warnungen des Auswärtigen Amt an. Was ist also ein Reisehinweis, Sicherheitshinweis oder eine Reisewarnung:

  • Reisehinweis: Reisehinweise sind im Grunde wirklich nur Hinweise bzw. Infos zu länderspezifischen Besonderheiten. Sprich Infos zu Einreise, Zoll und Co. im jeweiligen Reiseland.
  • Sicherheitshinweis: Auch dies sind nur Hinweise. Allerdings geht es hier in erster Linie um Hinweise zur Sicherheit und politischen Lage im Land. Wie ist die Lage vor Ort? Worauf solltest du achten oder welche Gegenden vielleicht besser meiden?
  • Reisewarnung: Dies ist kein bloßer Hinweis mehr. Hier wird davon ausgegangen, dass es vor Ort für Reisende wirklich gefährlich werden kann. Die Reisewarnungen können sich auf ein ganzes Land oder auch nur auf bestimmte Regionen im Land beziehen. Außerdem kann es passieren, dass du zur Ausreise aufgefordert wirst.
  • Hier die offiziellen Definitionen direkt vom Auswärtigen Amt.

 

Gut. Die Unterschiede kennen wir nun. Nur weil das Auswärtige Amt von etwas abrät, ist es noch nicht gleich eine Reisewarnung. Wie sieht es aber nun mit dem Versicherungsschutz bei Reisewarnung durch die Auslandskrankenversicherung aus. Hier schauen wir uns am besten direkt an, was die einzelnen Versicherungen dazu sagen:

 

Das sagen die Auslandskrankenversicherungen:
Schutz trotz Corona & Reisewarnung?

Da auf den Websites der Versicherungen nicht immer alle Infos schnell und einfach zu finden sind, haben wir uns hingesetzt und einfach mal direkt bei den Auslandskrankenversicherungen aus unserem Vergleich nachgefragt, wie die aktuelle Situation für verschiedene Fälle versicherungstechnisch bei ihnen aussieht. Hier die Antworten der einzelnen Auslandskrankenversicherungen bezüglich Corona, Reisewarnung, Corona-Test und Co.:

(Da sich alles schnell ändern kann, schaust du dir die aktuellen Bedingungen am besten auch noch einmal von der Versicherung vor Abschluss selbst an..)

 

Young Travellers

Ich bin vor Corona-Reisewarnung abgereist:
Der Versicherungsschutz bei Young Travellers* läuft ganz normal weiter und die Versicherung endet ganz normal, wie im Vorfeld im Vertrag vereinbart.

Ich will bei bestehender Corona-Reisewarnung abreisen:
Auch wenn die Reisewarnung wegen Corona schon bei Abreise besteht, bietet dir der Tarif Young Travellers* den vollen Versicherungsschutz. Also kein Problem.

Ich erkranke auf der Reise an Corona:
Die Kosten für notwendige Behandlung werden wie bei jeder anderen Krankheit übernommen. Denn Corona wird hier wie eine „normale“ Krankheit gehandhabt.

Wird mein Corona-Test bezahlt?
Kosten für Corona Tests werden hier nur übernommen, wenn sie wegen einer „möglichen“ Erkrankung erforderlich sind. Sollte der Test von einer Behörde, Fluggesellschaft, etc. einfach allgemein zur Vorsorge verlangt werden, wird er nicht erstattet.

Werden Quarantäne-Kosten erstattet?
Solltest du in ein Land reisen und nach der Einreise in Quarantäne müssen, weil dies die allgemeine Einreisebestimmung ist, werden die Kosten nicht erstattet. Solltest du wegen eines positiven Tests in Quarantäne müssen, gibt es hier eine Zusatzversicherung.

zur Young Travellers*

 

Hanse Merkur

Ich bin vor Corona-Reisewarnung abgereist:
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat in diesem Fall keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz bei der Hanse Merkur*. Der vereinbarte Versicherungszeitraum behält seine Gültigkeit. Hanse Merkur empfiehlt jedoch zu prüfen, ob die Reise vorzeitig beendet werden könne.

Ich will bei bestehender Corona-Reisewarnung abreisen:
Update 01/21 aus dem FAQ der Hanse Merkur*: „Ja, unsere Reise-Krankenversicherung leistet entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Unseren Versicherungsbedingungen sehen keine pandemiebedingten Leistungsausschlüsse vor“

Ich erkranke auf der Reise an Corona:
Bei der Erkrankung an Corona während der Auslandsreise, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert! Es wird also wie jede andere Krankheit gehandhabt, auch wenn die WHO das Coronavirus als Pandemie eingestuft hat. Die Kosten für Corona-Tests werden nicht übernommen.

Wird mein Corona-Test bezahlt?
Die Kosten für Corona-Tests werden nicht übernommen. Allerdings gibt es von der Hanse Merkur einen neuen Corona-Reiseschutz. Dieser deckt die Kosten für Tests sowie Kosten, die durch notwendige Quarantänemaßnahmen vor oder während der Reise entstehen, zum Beispiel vertraglich vorgeschriebene Stornokosten oder zusätzliche Rückreisekosten.

Werden Quarantäne-Kosten erstattet?
Solltest du in ein Land reisen und nach der Einreise in Quarantäne müssen, weil dies die allgemeine Einreisebestimmung ist, werden die Kosten nicht erstattet. Solltest du wegen eines positiven Tests in Quarantäne müssen, gibt es hier soweit wir wissen aber eine Zusatzversicherung.

zur Hanse Merkur*

 

Care Concept

Ich bin vor Corona-Reisewarnung abgereist:
Der Versicherungsschutz bei Care Concept Care Global Comfort* besteht weiterhin, wie vor der Reise abgeschlossen. Eine Infektion mit dem Corona-Virus wird wie jede andere Erkrankung auch mitversichert.

Ich will bei bestehender Corona-Reisewarnung abreisen:
Der Versicherungsschutz kann auch für Reisen in Länder mit Reisewarnung beantragt werden. Besteht die Reisewarnung allein aufgrund der Corona-Pandemie, ist auch die Behandlung einer Corona-Infektion im selben Rahmen wie jeder andere Krankheit mitversichert.

Kann ich die Versicherung auch aktuell noch von unterwegs abschließen oder verlängern?
Der Tarif Care Global Comfort kann wie gewohnt auch aus dem Ausland heraus für sechs Monate verlängert oder für sechs Monate neu beantragt werden. Abschlüsse und Verlängerungen für die USA, Kanada und Mexiko sind derzeit allerdings nicht möglich (Hier kann aber wohl eine Alternative mit dem Kundenservice besprochen werden.).

Ich erkranke auf der Reise an Corona:
Covid-19 wird wie jede andere Krankheit behandelt. Behandlungskosten werden also bezahlt, wenn man an Covid-19 erkrankt, sofern sie nicht – wie jede andere Erkrankung auch – z.B. bereits vor der Reise bestand, etc. Wird ein Corona-Test ärztlich angeordnet, wird er auch bezahlt. Tests aus anderen Gründen werden nicht bezahlt.

Wird mein Corona-Test bezahlt?
Kosten für ärztlich angeordnete Corona-Tests werden übernommen. Die Kosten für Tests, die aus anderen Gründen (Prävention, Rückkehr aus Risikogebiet, Anforderung einer Airline, etc.) durchgeführt werden, werden nicht übernommen. Auch Kosten für Quarantänemaßnahmen sind nicht versichert.

Info zu Pandemieklausel:
Außerdem haben wir noch ein allgemeine Info zur Pandemieklausel von Care Concept erhalten: „Wir haben schon immer – auch vor Ausbruch der Corona-Pandemie – auf eine sogenannte Pandemieklausel in allen unseren Produkten verzichtet. Viele Versicherer schließen mit so einer Klausel Erkrankungen aufgrund einer Pandemie von der Leistungspflicht aus. Wir nicht und leisten daher auch für Covid-19-Erkrankungen!“

zu Care Concept*

 

Dr. Walter

Ich bin vor Corona-Reisewarnung abgereist:
Die Auslandskrankenversicherung im Tarif Dr. Walter Protrip schützt bei Reisen in Länder, für die vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung vor oder während der bereits begonnenen Reise ausgesprochen wurde.

Ich will bei bestehender Corona-Reisewarnung abreisen:
Versicherungsschutz besteht auch in diesem Fall!

Ich erkranke auf der Reise an Corona:
Wenn der behandelnde Arzt eine medizinische Notwendigkeit sieht und den Test verordnet, werden die Kosten übernommen.

Wird mein Corona-Test bezahlt?
Präventive Corona Tests oder Test auf Anordnung einer Behörde z. B. bei Einreise oder auf Wunsch eines Arbeitgebers im Ausland werden nicht übernommen. Gleiches gilt auch für Kosten bei Quarantäne, diese werden ebenfalls nicht von Dr. Walter Protrip übernommen.

zu Dr. Walter Protrip*

 

Die Infos sind von 01/2023 und da sich die Infos in der aktuellen Zeit auch schnell ändern können, fragst du am besten auch noch einmal bei deiner Versicherung nach, ob die Infos so noch stimmen, wenn du dir ganz sicher sein möchtest .

FAQ

14. Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung

Hier findest du noch einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zu dem Thema „Auslandskrankenversicherung auf Weltreise“ und zu speziellen Fragen aus der Community. Wie gesagt, wir sind keine Versicherungs-Experten und wir sprechen hier nur über unsere eigenen Erfahrungen und Recherche.

Die Fragen sind aufgeteilt nach:

  • Allgemeines zu (Langzeit-)Auslandskrankenversicherungen
  • Versicherung in Deutschland
  • Reisewarnungen, Corona und Co.

 

Allgemeines zu (Langzeit-)Auslandskrankenversicherungen

Wann brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Im Grunde immer, wenn du länger im Ausland bist.

Für kurze Reisen/Urlaube in der EU bist du häufig automatisch durch deine gesetzliche Krankenversicherung mitversichert.

Bist du länger unterwegs, in bestimmten Ländern der EU oder auf Weltreise/Fernreise, brauchst du eine extra Auslandskrankenversicherung. Entweder nur für wenige Wochen oder Tarife für mehrere Monate oder Jahre, sog. Langzeit-Auslandskrankenversicherungen.

Was ist die beste Auslandskrankenversicherung für eine Weltreise?

Eine pauschale Antwort gibt es hier leider nicht. Denn die Wahl der Versicherung hängt von deiner individuellen Reisedauer, deiner ungefähren Route und deinem Alter ab. Im Beitrag gehen wir aber im Detail auf alles ein und zeigen dir die besten Versicherungen für verschiedene Konstellationen.

Hier findest du einen guten Überblick!

 

Reisedauer
USA/CAN
Kosten pro Tag
(je nach Alter)
Link zum Anbieter
bis 56 Tage
inklusive
17€ im Jahr
Hanse Merkur*
bis 1 Jahr
weniger 50% der Reisezeit
u25: 0,99€
Young Travellers*
bis 1 Jahr
exklusive
ü25: 1,15€
Young Travellers*
bis 1 Jahr
über 50% der Reisezeit
1,26€ bis 2,66€
Young Travellers*
bis 2 Jahr
weniger 50% der Reisezeit
1,38€ bis 2,04€
Young Travellers*
bis 2 Jahr
über 50% der Reisezeit
1,65€ bis 3,45€
Young Travellers*
bis 5 Jahre
exklusive
u30: 1,80€
Dr. Walter*
bis 5 Jahre
exklusive
ü30: 2,34€
Hanse Merkur*
bis 5 Jahre
inklusive
u30: 2,87€
Dr. Walter*
bis 5 Jahre
inklusive
ü30: 5,76€
Hanse Merkur*
Ist eine Verlängerung der Auslandskrankenversicherung auf Reisen möglich?

Die Auslandskrankenversicherungen haben in der Regel alle eine maximale Versicherungslaufzeit von 1, 2 oder 5 Jahren. Bist du mit deiner Reisezeit am Limit dieser Versicherungslaufzeit, ist eine Verlängerung in der Regel nicht möglich. Hast du aber eine Versicherung mit einem Tarif von maximal 2 Jahren nur für 1 Jahr abgeschlossen, besteht manchmal die Möglichkeit, diese von unterwegs auf Antrag zu verlängern. Allerdings werden die Anträge nicht immer stattgegeben.

Solltest du in so einem Fall sein, können wir dir aber die Versicherung von Care Concept empfehlen. Diese kannst du von unterwegs für die weitere Reise als eine „Anschlussversicherung“ abschließen:

 

Österreich/Schweiz • Welche Auslandskrankenversicherung würdet ihr für empfehlen?

Soweit wir wissen, lassen sich einige der hier genannten Versicherung auch in Österreich oder der Schweiz abschließen. Schau hierzu aber am besten noch einmal selbst auf den jeweiligen Websites in die Details.

Zu den Regeln und Gesetzen bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung und der möglichen Abmeldung von dieser im jeweiligen Heimatland können wir zu Österreich und Schweiz leider keine Infos/Erfahrungen geben.

 

USA/Kanada • Wenn ich nur zu Beginn oder am Ende meiner Reise/Weltreise dort bin?

Bei den Langzeittarifen der Auslandskrankenversicherungen ist es oft so, dass du für die komplette Versicherungsdauer den teuren Tarif für USA/Kanada zahlen musst, wenn du irgendwann auf der Reise mehr als 14 Tage durch USA/Kanada reist.

Hier gibt es aber zwei sehr gute Möglichkeiten Geld zu sparen:

Young Travellers
Bei dem Tarif von Young Travellers ohne USA/Kanada bist du auf Reisen durch die USA versichert, solange diese nicht mehr als 50% deiner Reisezeit einnehmen. Das spart eine Menge Geld, zumal sie oft sogar die günstigste Versicherung in unserem Vergleich ist und lässt dir alle Optionen offen.

 

Care Concept
Du kannst eine Versicherung für deine komplette Reise ohne USA/Kanada abschließen und dann einfach eine Zusatzversicherung von Care Concept für die geplante Zeit in USA/Kanada dazu buchen. Dies kannst du auch noch spontan von unterwegs erledigen, da du während des Abschluss bei Care Concept nicht zwingend in Deutschland sein musst (Wie es oft bei den anderen Versicherungen der Fall ist.).

 

USA/Kanada • Welche Krankenversicherung kann ich spontan unterwegs abschließen?

Möchtest du während deiner Reise spontan in die USA oder nach Kanada, können wir dir zwei Versicherungen empfehlen:

Young Travellers
Schließt du von vornherein vor der Reise eine Versicherung von Young Travellers ab, ist ein Aufenthalt in USA/Kanada im Basistarif mitversichert, solange die Zeit dort nicht 50% deiner kompletten Reisezeit übersteigt. Sprich, alles unter 50% ist cool.

 

Care Concept
Möchtest du spontan länger in USA/Kanada bleiben und brauchst hier eine zusätzliche Versicherung, dann können wir dir die Tarife von Care Concept empfehlen. Diese kannst du auch noch von unterwegs buchen und sie als eine Art Zusatz- oder Anschlussversicherung buchen. Also eine ideale Lösung für diesen Fall:

 

Wie lange vor der Reise sollte ich die Auslandskrankenversicherung abschließen?

Wir würden hier sagen, dass du die Versicherung spätestens 1-2 Wochen vor Abreise abschließen solltest, um noch ein wenig Spielraum für eventuelle Fragen vor Abreise offen zu halten. Außerdem ist der Abschluss vor der Reise für die meisten Versicherungen notwendig. Schau dir hierzu auch noch einmal die nächste Frage an.

Es lohnt sich aber definitiv früher mit der Recherche zu beginnen, um eine gute und passende Versicherung für deine individuelle Reise zu finden.

Gibt es Fristen für die Auslandskrankenversicherung zu beachten?

Mhh. Hier fallen uns auf Anhieb nur drei Dinge/Termine ein, auf die du eventuell achten solltest:

  1. Die meisten Auslandskrankenversicherungen müssen vor Abreise abgeschlossen werden!
  2. Meldest du dich aus Deutschland ab: Checke, ob bei Abschluss deiner Auslandskrankenversicherung ein Wohnsitz in Deutschland erforderlich ist? Dann musst du die Versicherung vor der Abmeldung in Deutschland abschließen.
  3. Schließe deine Versicherung nicht zu knapp ab. Verlängern ist schwierig und kommst du eher zurück, werden Beiträge in der Regel erstattet. (Klar, ansonsten gibt es Anschlussversicherungen.)

 

Deckt die Auslandskrankenversicherung Leistungen bei Schwangerschaft?

Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft oder auch die mögliche Entbindung sind nicht bei jeder Auslandskrankenversicherung in den Leistungen inklusive. Wir wissen allerdings, dass die Young Travellers Leistungen in dem Bereich anbieten. Schau dir hier aber besser selbst noch einmal die genauen Bedingungen an:

 

Ist die Auslandskrankenversicherung einer Kreditkarte ausreichend für eine Weltreise?

Vermutlich ist sie das nicht. Die Versicherungsleistungen der Auslandskrankenversicherungen, die in den Leistungen der Bank/Kreditkarte inkludiert sind, werden meist auf eine bestimmte Reisedauer beschränkt oder es müssen bestimmte Bausteine der Reise (Flug, Unterkunft, etc.) mit der Kreditkarte bezahlt worden sein. Außerdem kann es auch sein, dass die Leistungen nicht den vollen Umfang einer üblichen Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen oder Weltreisen umfassen.

Hier musst du aber gegebenenfalls noch einmal im Detail in deinen Vertrag schauen. Solltest du nur ein paar Wochen unterwegs sein, könnte dir diese Versicherung ausreichen. Ansonsten findest du oben im Beitrag ja gute Alternativen.

Solltest du auf der suche nach einer kostenlosen Kreditkarte mit guten Konditionen auf Reisen sein, dann schau mal hier vorbei:

 

Versichert die Auslandskrankenversicherung bei einem Besuch in Deutschland?

Du möchtest oder musst deine Weltreise kurz für ein paar Tage oder Wochen pausieren und zurück nach Deutschland und fragst dich, ob du für diese Zeit versichert bist?

Einen Heimatbesuch regeln die Auslandskrankenversicherungen unterschiedlich. Meist sind aber einige Wochen in der Heimat mitversichert, wenn du einen Versicherungs-Tarif ab 1 Jahr abgeschlossen hast. Mehr Infos hier im Vergleich:

 

Wichtig ist aber, dass du hier genau auf das Kleingedruckte achtest: Der Heimatbesuch darf nicht am Anfang oder Ende der Reise sein. Manchmal musst du auch wieder in das Land zurückreisen, aus dem du in die Heimat gekommen bist. Also besser noch einmal nachlesen.

Gibt es noch weitere Reiseversicherungen, die man bedenken sollte?

Neben der Langzeit-Auslandskrankenversicherung gibt es noch ein paar weitere Reiseversicherungen, von denen wir gehört oder über die wir nachgedacht haben. Bis auf die Haftpflichtversicherung haben wir von diesen allerdings keine abgeschlossen:

Reisehaftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall sinnvoll und wichtig, ob zu Hause oder auf Reisen. Eine extra Reisehaftpflichtversicherung abzuschließen macht allerdings wenig Sinn, da einige Anbieter einen international Schutz bieten und du so nur einmalig zahlen musst. Also einfach mal einen Blick in die Versicherungsleistungen der eigenen Haftpflicht werfen, überprüfen, ob sie auch für das Ausland und die Weltreise gilt.

Für den Fall, dass du noch nach einer geeigneten Haftpflichtversicherung für deine Weltreise suchst:

 

Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung ist unserer Meinung nach weniger wichtig für die Weltreise. Keiner von uns macht irgendeine Form von Extremsport und selbst da wäre es nicht sicher, ob die Versicherung jede Sportart absichern würde. Ansonsten sind Verletzungen mit der Auslandskrankenversicherung abgesichert.

Reisegepäckversicherung
Da wir ja mit allerlei Technik im Gepäck herumreisen, haben wir uns auch Gedanken zu einer Reisegepäckversicherung gemacht. Diese sind aber in der Regel ziemlich teuer. Bei denen die wir gefunden haben, wäre es oft günstiger gewesen, sich einfach neues Equipment zu besorgen, als die Versicherung abzuschließen. Im Endeffekt musst du dies aber natürlich selbst entscheiden.

 

Fragen zur Versicherung in Deutschland

Was ist mit der deutschen Krankenversicherung während der Weltreise?

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten und es kommt ganz darauf an, wie du vor der Weltreise versichert bist: gesetzlich, freiwillig-gesetzlich, privat, etc.. Wir konnten unsere gesetzliche Versicherung in Deutschland während der Weltreise zum Beispiel kündigen.

Welche Möglichkeiten es gibt, worauf du achten solltest und warum wir uns so entschieden haben, kannst du hier nachlesen, inklusive offizieller Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands:

 

Weltreise nach dem Studium • Was mache ich mit der Versicherung?

Als Student kann es deutlich einfacher als für viele Arbeitnehmer mit der Krankenversicherung in Deutschland sein.

In meinem Fall war es so, dass ich mein Studium zu Beginn der Weltreise beendet hatte und somit aus dem Studententarif der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden bin und dadurch praktisch gerade in einer Schwebe hing und in noch keinen neuen Tarif eingestuft wurde. Daher war es kein Problem, diese Schwebe mit Vorzeigen einer Versicherungsbestätigung der Auslandskrankenversicherung für die Dauer der Weltreise kostenlos ohne Anwartschaft aufrecht zu erhalten.

Erst nach der Weltreise wurde ich dann auf Grund der Selbständigkeit in einen neuen Tarif als freiwillig gesetzlich eingestuft. Hätte ich einen Job angenommen, wäre ich den Tarif als gesetzlich pflichtversichert eingestuft worden.

Bin ich bei einem Heimatbesuch in Deutschland versichert?

Du möchtest oder musst deine Weltreise kurz für ein paar Tage oder Wochen pausieren und zurück nach Deutschland und fragst dich, ob du für diese Zeit versichert bist?

Einen Heimatbesuch regeln die Auslandskrankenversicherungen unterschiedlich. Meist sind aber einige Wochen in der Heimat mitversichert, wenn du einen Versicherungs-Tarif ab 1 Jahr abgeschlossen hast. Mehr Infos hier im Vergleich:

 

Wichtig ist aber, dass du hier genau auf das Kleingedruckte achtest: Der Heimatbesuch darf nicht am Anfang oder Ende der Reise sein. Manchmal musst du auch wieder in das Land zurückreisen, aus dem du in die Heimat gekommen bist. Also besser noch einmal nachlesen.

Bin ich nach der Weltreise in Deutschland versichert?

Kommst du nach deiner Weltreise zurück nach Deutschland gibt es hier unseren Wissens nach diese verschiedene Szenarien und Möglichkeiten:

Neuer Job
Hier wirst du automatisch wieder bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Arbeitgeber gemeldet.

Selbstständig oder kein Job
Du meldest dich selbst bei deiner Krankenversicherung zurück und wirst in einen passenden Tarif eingestuft. Das nennt sich dann freiwillig gesetzlich versichert.

Arbeitslosengeld
Das Arbeitsamt meldet dich automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung und die Beiträge werden vom Amt übernommen.

Privat versichert
Hier meldest du dich selbst wieder bei deiner Versicherung zurück bzw. versicherst dich bei einer privaten Krankenversicherung. Wie ein eventueller Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist, wenn du vorher privat versichert warst, können wir leider nicht sagen.

Wie versichert ihr euch aktuell, wenn ihr öfter und länger in Deutschland und auf Reisen seid?

Aktuell sind wir in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert und haben eine Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung für 56 Tage abgeschlossen, die nicht mehr als 20€ im Jahr kostet. Mit dieser können wir beliebig oft im Jahr, bis zu 56 Tage verreisen. Sollten wir länger als 56 Tage unterwegs sein, dann schließen wir eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab. In der Regel bei Young Travellers:

 

Für uns ist dies momentan die günstigste und flexibelste Variante auf Reisen im Ausland versichert zu sein.

Hinweis:
Die gesetzliche Versicherung in Deutschland können wir bei längeren Reisen pausieren bzw. auf Anwartschaft setzen. Das geht erst bei Reisen von mindestens 2-3 Monaten am Stück und kostet dann „nur“ noch ca. 60€ im Monat. (Aussage unserer Versicherung.)

Fragen zu Reisewarnung / Corona / Pandemien

Was muss ich bei einer Reisewarnung beachten?

Als erstes ist es wichtig direkt zwischen Reisehinweis, Sicherheitshinweis und Reisewarnung zu unterscheiden. Während erstere keinen Einfluss auf die Versicherung nehmen, kann eine Reisewarnung für das Versicherungsverhältnis wichtig werden.

Und hier gilt es nun zu unterscheiden, ob die Reisewarnung schon vor deiner Reise galt oder ob sie erst herausgegeben wurde, während du schon vor Ort warst oder bist und wie deine jeweilige Auslandskrankenversicherung damit umgeht.

 

Gibt es Versicherungen die trotz offizieller Reisewarnung versichern?

Viele Versicherung halten ihre Leistungen weiterhin aufrecht, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wurde, während du dich schon im Reiseland aufgehalten hast.

Infos zu Versicherungen, die dich versichern, wenn die Reisewarnung schon bei Abreise besteht, findest du hier im Beitrag:

 

Bin ich bei Corona oder anderen Pandemien versichert?

Generell können sich Auslandskrankenversicherungen wohl vorbehalten, bei Pandemien ihre Leistungen einzugrenzen bzw. nicht zu versichern.

Corona wird von den Auslandskrankenversicherungen bisher allerdings meist nicht als Pandemie sondern normale Krankheit gehandhabt. So bist du vor Ort bei einer Erkrankung also wie gewohnt versichert.

Allerdings werden keine Kosten für Quarantäne, Vorsorgeuntersuchungen oder von Behörden, Airlines, etc. geforderte präventive Tests gezahlt. Für die Abdeckung von Quarantänekosten bei Erkrankung gibt es von manchen Versicherungen aber Zusatzpakete, wenn du sicher gehen willst.

Hinweis:
Wir sind beide keine Versicherungsexperten und haben diesen Beitrag auf Grundlage unseres Wissen aus eigener Recherche verfasst. Falls du dich also noch mehr Infos hast oder eine fehlerhafte Darstellung findest, lass es uns gerne per Mail oder hier in den Kommentaren wissen. Damit würdest du anderen Lesern und uns helfen!

 

Schritt für Schritt

Weltreise Planen

Weltreise: Besete Haftpflichtversicherung auf Reisen im Vergleich

Haftpflicht-versicherung

Es geht noch ein letztes Mal in der Weltreiseplanung um Versicherungen: die Haftpflichtversicherung. Brauchst du für die Weltreise überhaupt eine Haftpflichtversicherung? Wir haben recherchiert!

Die beste Kreditkarte für eine Weltreise und Reisen

Kostenlose Kreditkarte

Natürlich müssen wir auf der Weltreise auch an Geld kommen. Das geht natürlich am einfachsten mit einer Kreditkarte. Wir haben die besten Anbieter von Kreditkarten für Reisende und Weltreisende verglichen:

Weitere Schritte

Gesamte Planung
Kommentare (165)
  1. Hallo,
    mir fehlen die Infos, ob ich auch mit 66 diese Versicherungen abschließen kann.
    Danke.
    Peter

    • Hi Peter, schau für die Infos am besten einmal selbst bei den hier genannten Anbietern nach, da die Bedingungen und Preise bei den meisten Versicherungen ab 60 Jahren etwas komplexer werden und für den Beitrag zu kompliziert geworden wäre. Vielleicht machen wir dazu zukünftig mal einen extra Beitrag.

      Liebe Grüße und viel Erfolg! 🙂

  2. Liebe Anja, lieber Daniel,

    erstmal vielen Dank für euren überragenden Blog mit euren tollen Beiträgen. Diese helfen mir schon seit meiner Weltreise 2019 immer sehr weiter.

    Seit Beginn 2023 bin ich ebenfalls Selbständig und größtenteils des Jahres im Ausland unterwegs. Allerdings komme ich gerne auch mal für 2-3 Monate zurück nach Deutschland, um Familie und Freunde zu besuchen.

    Das Thema Krankenversicherung ist in diesem Fall aber immer noch kompliziert für mich. Aktuell bin ich im Ausland mit Außlandskrankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung habe ich gekündigt.

    Wenn ich jetzt für 2-3 Monate daheim bin, würde ich mich wieder bei der gesetzlichen KK melden, um mich wieder in 3 Monaten abzumelden. Die Selbstständigkeit ist bis jetzt nur als Nebenberuf gemeldet. Das ist immer sehr kompliziert und dauert lange.

    Wie macht ihr das? Lasst Ihr euren Krankenversicherung in Deutschland laufen, auch wenn ihr im Außland seid? Oder habt Ihr eine gute Lösung gefunden, euch für die Zeit, die Ihr in Deutschland seid, zu versichern?

    Schonmal Danke für eine kurze Antwort, würde mir sehr weiterhelfen!!

    Liebe Grüße aus Malaysia,

    Tobias

    • Hi Tobias,
      ein leidiges Thema! 😀
      Wir sind aktuell in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn wir aber für längere Zeit im Ausland (nicht EU) sind, dann setzen wir diese auf Anwartschaft für die Zeit. Und wenn wir zurück in Deutschland sind, aktivieren wir sie wieder. Ist für uns momentan die beste Möglichkeit, die wir für unseren Fall kennen. 🙂

      Grüße nach Malaysia!

  3. Hallo ihr beiden!

    Vielen vielen Dank für euren Beitrag mit dem ihr definitiv den Nebel etwas gelichtet habt 🙂

    Ich starte im Jänner meine Weltreise mit meinem Freund 🙂
    Eine Frage habe ich noch: sollte nun der Extremfall eintreten, dass ich aufgrund eines medizinischen Notfalles etc. einen Heimtransport in meinem Fall nach Österreich brauche (ist ja durch Young Traveller´s abgedeckt), brauche ich ja in Ö auch eine Versicherung da die Behandlung dann ja in Ö stattfindet. Oder verstehe ich das falsch?

    Danke euch schonmal für eure Antwort 🙂

    LG Anna

    • Hi Anna, danke für dein Feedback! 🙂
      Wie es genau in Österreich geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen. In Deutschland würde man laut dem GKV-Spitzenverband wieder in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden, durch eine „Auffang-Versicherungspflicht“. Eventuell gibt es so eine Regelung auch in Österreich?

      Solltest du hier etwas erfahren, lass es uns gerne wissen, dann können wir das im Beitrag für die Community aus Österreich ergänzen. 🙂

      Liebe Grüße

  4. Hallo ihr Beiden,
    tolle Recherche!!!
    Habt Ihr auch eine Empfehlung für ältere Reisende.
    Ich bin 66 und da fängt das Leben und reisen ja bekanntlich erst richtig an.
    Danke Euch.

    • Die Infos hier im Beitrag sind alle, die wir haben und von denen wir wissen. Welche Infos fehlen dir? 🙂

    • Danke für Eure Antwort.
      In Eurem Vergleich steht als Höchstalter immer u55. Deshalb meine Frage, habt Ihr auch eine Empfehlung für ältere Reisende?

  5. Hi Ania & Daniel,

    der Hammer! Was für klasse und ausführliche Informationen. Vielen Dank dafür. Ich bin über die Infos zu Auslandskrankenversicherungen zu Eurer Seite gestossen. Ich plane ab 2024 eine längere Weltreise zu unternehmen und werde hier noch sehr oft reinschauen.

    Macht’s gut, alles Liebe
    Matthias

    • Vielen Dank für das liebe Feedback, das freut uns tierisch zu lesen! Dann mal noch weiterhin viel Vorfreude für die Weltreise! 😍🎉

  6. Hallo,

    vielen Dank erstmal für eure ausführlichen Beschreibungen und Erklärungen!

    Meine Recherche ergab, dass auch Direktversicherer wie die Cosimos Direct Auslandsreiseversicherungen anbieten, für Paare für 1 Jahr ab 56€.
    Was spricht gegen diese Versicherung/warum habt ihr euch gegen eine Versicherung wie diese entschieden?

    Vielen Dank für eure Erklärung schon im Voraus! 🙂

    LG

    • Hi Max,

      also wir finden bei CosmosDirekt nur eine Jahresversicherung, die bei 36€ im Jahr startet. Diese gilt für beliebig viele Reisen im Jahr bis jeweils max. 56 Tage. Zwischen den Reisen musst du immer wieder in Deutschland sein. Die Versicherung ist also keine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die dich über mehrere Monate oder Jahre am Stück versichert und daher auch nicht hier mit im Vergleich. 🙂

      Liebe Grüße
      Daniel

      Diese Jahresversicherungen

  7. Hallo ihr Zwei, wir wollten nur mal ein dickes Danke für die super ausführliche Aufstellung da lassen! Buchen jetzt schon das dritte Mal unsere Griechenland Reise über euren Link von Young Travellers, einfach weil für uns das Preis-Leistungs-Verhältnis passt und wir euch somit gleichzeitig etwas supporten können 🙂 Liebe Grüße nach Malaysia, Tom & Ella von Greece Moments

    • Viiiielen vielen lieben Dank ihr beiden, dass ihr da echt immer noch an uns denkt! Das ist ja der Oberhammer so einen Support hier zu bekommen! 😍 Tausend Dank euch und: Geniiiießt die Griechenland Reise 😍🎉

  8. ich habe gerade bei der Care concept die expatriate Variante angeschaut und die erscheint mir deutlich günstiger als die hier vorgestellten Varianten ?

    • Hi Stefan, also auf den ersten Blick eher nicht. 🙂
      „Eine 28-jährige Person kann für den Aufenthalt in Nicht-US, CA, MX-Ländern die Krankenversicherung bereits ab 58,00 EUR / Monat abschließen.“

      Damit ist sie eher fast doppelt so teuer, als die beste Versicherung hier im Vergleich und hat bei dem Betrag vermutlich auch noch eine Selbstbeteiligung mit im Tarif. 🙂

      Liebe Grüße
      Daniel

  9. Hallo ihr beiden,
    nützt ihr für kürzere Reisen gar nicht die Amex? Bis zu 12 Wochen am Stück bzw. 240 Tage insgesamt deckt die ja auch? (Wir fragen uns nämlich gerade, ob wir bei 11 Wochen überhaupt noch eine zusätzlich abschließen sollen und lesen gerade Versicherungsbedingungen ;))
    Liebe Grüße,
    Kathi

    • Hi Kathi,

      wir haben die AMEX Platinum erst seit 2-3 Monaten und haben uns die inkludierten Auslandskrankenversicherungen und Reiseversicherungen noch nicht im Detail angeschaut. Haben uns die Karte auch eher wegen der anderen Vorteile angeschafft. 🙂

      Daher können wir bei der AMEX auch noch nichts zu den Leistungen und Bedingungen sagen. Es ist aber bisher die einzige Kreditkarte bei der wir schon gehört haben, dass einige mit den Versicherungsleistungen happy sind. Ohne hier Details zu wissen. Eine Voraussetzung wird aber sicherlich sein, dass bestimmte Komponenten der Reise mit der AMEX gezahlt wurden.

      Lasst uns gerne wissen, falls ihr hier mehr erfahrt. Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung wird sie nicht ersetzen, aber vielleicht ist es ja ein guter Ersatz für die 56-Tage Versicherungen. 🙂

      Liebe Grüße
      Daniel

  10. Hallo ihr Lieben!

    Super Seite habt ihr da aufgebaut!

    Meine Vietnamesische Frau und ich werden im Januar nach Vietnam auswandern, erstmal für 2 Jahre 😉

    Bin untenschlossen zwischen Dr. Walter ProTrip World und Young Travellers bis 2 Jahre.

    Preislich fast gleich. Bei Young Travellers steht meist 100% Erstattung, bsp. bei provisorischem Zahnersatz nach Unfall usw. Dr. Walter sagt max. 500€.

    Im Grunde wird Young Travellers nicht viel mehr leisten, oder wie seht ihr das?

    Habt ihr eine Tendenz zu empfehlen?

    Danke und Gruß,

    Paul

    • Hi Paul,

      vielen Dank! Freut uns, dass wir mit den Infos und Inhalten bei der Reiseplanung helfen können. 🙂
      Im Grunde werden sich die beiden vermutlich kaum unterscheiden, können hier im Detail jetzt aber auch keine Infos dazu aus dem Kopf geben. Wir persönlich greifen bei der Auslandskrankenversicherung immer zur Young Travellers und waren daher bisher auch immer zufrieden und der Support/Kontakt hat auch immer schnell auf alle Fragen geantwortet. 🙂

      Liebe Grüße und eine geniale Reise/Auswanderung 🙂

  11. Hallo ihr beiden,

    zunächst einmal vielen Dank für den Beitrag, der ist wirklich unglaublich hilfreich!

    Ich starte ab Mitte November eine lange Reise auf unbestimmte Zeit und tendiere gerade zur Young-Travellers oder ProTip Dr. Walter-Versicherung (meinem Kenntnisstand nach unterscheiden sich die beiden nicht groß, bis auf den möglichen USA/Kanada Aufenthalt bei Young Travellers).

    Auch, wenn ich mir für die Reise kein zeitliches Limit setzten möchte, tendiere ich aktuell dazu zunächst nur eine Versicherung für 1 Jahr abzuschließen (da diese günstiger sind) und nach diesem Jahr eine neue Versicherung bei Care Concept abzuschließen. Wenn ich bei Care Concept dann wieder mit dem günstigsten Preis für das erste Jahr einsteigen könnte, würde ich damit ja mit Abstand am preiswertesten wegkommen oder hab ich hier einen Denkfehler?

    Ich würde mich riesig über eine kurze Rückmeldung freuen!

    Viele Grüße,

    Jette

    • Hi Jette,

      vielen Dank für dein Feedback! 🙂
      Freuen uns immer mega, wenn wir ein wenig Licht in den Dschungel der Auslandskrankenversicherungen bringen können.

      Der Plan sollte soweit eigentlich funktionieren. 🙂
      Eine Option wäre auch noch von unterwegs bei der Auslandskrankenversicherung nach einem Jahr nachzufragen, ob sie deinen Tarif nochmal verlängern. Manche machen das auf Nachfrage bzw. machen Ausnahmen. Würde mich nur nicht drauf verlassen und den Plan B im Kopf behalten. 🙂

      Liebe Grüße und eine geniale Reise!
      Daniel

  12. Hallo,
    Ich habe gehört, das wenn man die gesetzliche Krankenversicherung kündigt (mit nachweiß einer eigenen) müsste man bei dem wieder Eintritt die Kosten der letzten Monate doch nachzahlen ( weil man in Deutschland ja Pflicht versichert ist)? Wie waren eure Erfahrungen ?
    Und wie schaut es mit den anderen “Pflicht” Versicherungen in Deutschland aus ? Muss man sich da auch um etwas kümmern?

    • Hi Michelle,

      die Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland musst du unserer Erfahrung nach nicht nachzahlen, solange du in der Zeit über eine gleichwertige Auslandskrankenversicherung verfügt hast. 🙂
      Welche anderen „Pflichtversicherungen“ meinst du denn? Also klar, im Zweifel musst du dich darum kümmern sie vor deiner Reise zu kündigen, falls du sie nicht weiterlaufen lassen möchtest. 🙂

      Liebe Grüße!

  13. Hi ihr zwei, erstmal danke für eure großartigen Inhalte! So so hilfreich 🙂 Ich wollte zwei Sachen anmerken: Der große Bruder der Young Travellers, STAY Travel (ebenfalls Hanse Merkur), scheint für mich aktuell eine der besten Optionen zu sein, wenn man bis zu 5 Jahre oder eben auf erstmal unbestimmte Zeit verreisen möchte und über 30 ist.
    Und zum Thema Anwartschaft habe ich mit der AOK gesprochen, kann ich nur empfehlen. Da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, dachte ich ich bräuchte die Anwartschaft. Dem ist aber wohl nicht (mehr) so. Es gab zwischenzeitlich einige Gerichtsurteile und so kann man auch als Selbstständige*r nach der Reise wieder problemlos aufgenommen werden. Als dt. Staatsangehörige*r bleibt das Recht bestehen und solange man in Deutschland gemeldet ist, sei eine Anwartschaft auch gar nicht möglich. Das geben sie einem auch schriftlich. Hat mich persönlich sehr gefreut 😉

    • Hi Sarah,
      danke für die Tipps und Infos. Die STAY Travel haben wir auch schon auf der Liste und werden sie mit dem nächsten Update wohl auch mit in den Beitrag aufnehmen. 🙂

      Was die Anwartschaft angeht: Ok, cool! Da werden wir nochmal recherchieren und den Beitrag da auch ggf. anpassen. Das Thema ist echt so kontrovers und es ist so traurig, dass man da im Zweifel nur über den Tisch gezogen wird, wenn man sich selbst keine Gerichtsurteile durchliest. Außer man hat einen Kontakt wie deinen. 🙂

      Liebe Grüße eine geniale Reise und nochmal Danke für die Infos! 🙂

    • Hallo,
      bin freiwillig gesetzlich versichert und wollte jetzt ,meine erste große Weltreise starten.
      Weiß aber nun gar nicht, wie das mit der Anwartschaft ist ,muss man die jetzt abschließen oder nicht.
      Habe auch mit der Krankenversicherung (HKK) gesprochen und die sagten mir, ich müsste, wenn nicht – müsste ich ( wenn ich dann wiederkehre) nach zahlen.
      Und Sarah schreibt jetzt ,doch nicht?
      Das alles ziemlich traurig und verwirrend.
      Könnt ihr mir weiterhelfen-Bitte?

      • Hi Michael,

        traurig beschreibt das ganze glaube ich am besten. Denn am Ende ist das alles ein Spiel mit der Angst von den gesetzlichen Krankenversicherungen und sie nutzen die Unwissenheit der Kunden und undurchsichtige Rechtslage für sich aus.

        Leider können wir dir hier keine 100% Aussage/Hilfe geben. Wir selbst zahlen seitdem wir freiwillig gesetzlich versichert sind auch immer wieder eine Anwartschaft… Vor der Weltreise waren wir gesetzlich pflichtversichert, da konnten wir die Versicherung noch ohne Probleme für die Reise stilllegen.

        Eine Nachzahlung für die Weltreise ist allerdings komplett absurd. Du meldest dich ja wenn mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung für deine Reise ab und diese ist eine vollwertige Versicherung und es besteht kein Grund in Deutschland zusätzlich den vollen Beitrag zu zahlen. Hier kannst du dich ja auf die Aussagen des GKV-Spitzenverband hier im Beitrag beziehen.

        Eine Möglichkeit für die Anwartschaft bei dir wäre eventuell mit der Aussage von Sarah noch einmal nachzufragen, mit der Bitte dies zu klären.

        Liebe Grüße und viel Erfolg!
        Daniel

  14. Hallo Ihr beiden 🙂
    dieser Beitrag hat mir richtig geholfen! Ich habe noch zwei Fragen:
    Ich bin aktuell arbeitslos und auch gemeldet. Bekomme daher Arbeitslosengeld und bin über das Arbeitsamt versichert. Ich weiß tatsächlich noch nicht wie lange es mich treibt in der EU/Welt herum zu reisen. Fest steht nur, ich will weg! Wisst ihr wie ich mit dieser Situation am schlausten umgehe?
    Vom Arbeitsamt aus, darf man bloß 6 Wochen am Stück ins Ausland, allerdings werden nur 3 Wochen bezahlt und nach Wiederkehr muss man sich erneut anmelden.

    Des weiteren frage ich mich, ob ich es richtig verstanden habe, dass wenn ich dann irgendwann wieder nach Deutschland komme, muss ich mich dann wieder arbeitslos melden, wenn ich noch keinen Job habe oder wie sieht die Lage hier aus?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antwort und alles Gute, wo auch immer ihr gerade steckt 🙂

    Alles Liebe, Colin

  15. Hallo ihr beiden,
    sehe ich das richtig, dass die Versicherung der Hanse Merkur (im Tarif ü25: 1,15€) nur als Student etc. gültig ist?
    Oder habe ich da nicht den richtigen Durchblick auf der Seite der Hanse Merkur?

    • Hi Lucas,

      das hören wir zum ersten Mal. 🙂
      Soweit wir wissen, gelten die Tarife der Auslandskrankenversicherung für alle, unabhängig von Ausbildungs- oder Berufsstatus.

      Liebe Grüße

    • Hi,

      ich recherchiere momentan auch wegen einer Auslandskrankenversicherung und habe mir die Young Travelers von Hanse Merkur angeschaut. In den Versicherungsbedingungen steht: „Versichert sind Sie, wenn Sie
       im Versicherungsschein namentlich genannt sind und
       sich nachweislich zur Durchführung von Bildungsmaßnah-
      men vorübergehend im Ausland aufhalten. Hierzu zählen insbesondere folgende Personengruppen:
       Au-pairs
       Schüler
       Sprachschüler
       Studenten
       Stipendiaten
       Doktoranden
       Teilnehmer an Work & Travel–Programmen
      und
       zum Zeitpunkt der Antragstellung
       einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und  das 35. Lebensjahres noch nicht vollendet haben.“

      Und außerdem:
      „Personen, die
       nicht zu Bildungszwecken sich vorrübergehend im Ausland
      aufhalten oder
       zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Wohnsitz in
      Deutschland haben oder
       das 35. Lebensjahr vollendet haben
      sind nicht versicherungsfähig.“

      Scheinbar kann man die Versicherung also nur zu Bildungszwecken nutzen, aber ich werde mal anrufen und nachfragen.

      Liebe Grüße, Charlotte

      • Hey, noch ergänzend dazu: Ich habe vorhin mit Hanse Merkur telefoniert und sie haben bestätigt, dass man den Tarif nur zu Bildungszwecken nutzen kann, dazu zählen sie aber auch Work und Travel. Man muss aber in beiden Fällen im Schadensfall nachweisen, dass man mindestens 2/3 der Reisezeit gelernt bzw. gearbeitet hat.

        LG Charlotte

        • Hi Charlotte,

          da hast du dir glaube ich einen anderen Tarif angeschaut, als wir hier im Beitrag aufgelistet haben. 🙂
          Der „normale“ Tarif der Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung richtet sich an normale Reisende. Der Tarif Young Travel ist ein besonderer Tarif der Hanse Merkur und gar nicht im Beitrag zu finden. 🙂

          Der von uns hier im Beitrag alternativ aufgelistete Tarif Young Travellers ist von der ERGO und ebenfalls für alle Reisenden geeignet. 🙂

          Liebe Grüße
          Daniel

  16. Hi statravel (gehört jetzt zu cockpit – Flug & Touristik Service GmbH) ist wieder aktiv und bietet Versicherungen an.

    • Danke für die Info, dann schauen wir uns die neuen Tarife mal genauer an.
      Liebe Grüße

  17. Hallo ihr Lieben,
    super Beitrag von euch, das ist ungemein hilfreich für die Reisevorbereitung!

    Nachdem ich im März für unbestimmte Zeit ins Ausland gehe, habe ich mir euren Vergleich angeschaut und mich für die HanseMerkur AKV und eine Laufzeit von 5 Jahren entschieden. Als ich die Versicherung abschließen wollte ist mir allerdings aufgefallen, dass der Anbieter mit den Preisen deutlich angezogen hat und sich dadurch die Dr. Walter Protrip mehr lohnt, welche sogar günstiger geworden ist.
    Hier mein Vergleich:
    HanseMerkur: 4.270€ für 1.825 Tage = 2,34€ pro Tag
    Dr. Walter Protrip: 2.886€ für 1.825 Tage = 1,58€ pro Tag
    Macht also einen Unterschied von 0,76€ pro Tag und 1.387€ für den gesamten Reisezeitraum von 5 Jahren

    Ich dachte ich teile mal meine Rechnung, ich hoffe, das stimmt so!
    Der Rest war unglaublich hilfreich, vielen Dank dafür 🙂

    Liebe Grüße
    Maria

    • Hi Maria,

      vielen, vielen Dank für den Hinweis!
      Und freut uns tierisch, dass wir dir hier weiterhelfen konnten.:)

      Wie krass. Da haben sie in den letzten Wochen tatsächlich die kompletten Tarife für die Auslandskrankenversicherung geändert.
      Hatten den Beitrag erst Ende 2021 noch aktualisiert.

      Die neuen Preise haben wir jetzt aber direkt schon im Beitrag und den Tabellen angepasst! 🙂

      Liebe Grüße und schonmal eine geniale Reise!
      Daniel

  18. Hey,
    Super Vielen Dank für den ausführlichen Artikel dazu.
    Hätte noch mal eine/zwei Frage(n) dazu, vielleicht könnt Ihr ja weiterhelfen.
    Bei uns soll es im September auf Weltreise gehen für ca. 1 Jahr. 🙂

    Momentan bin Ich freiwillig gesetzlich versichert, da mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
    Ihr habt ja geschrieben, dass in diesem Fall evtl. eine Anwartschaft sinnvoll ist. Allerdings ist mir nicht ganz klar warum? Könnte mir die Versicherung aufgrund der Versicherungsfreiheit mit dem Wechsel in die AKV einen Systemwechsel unterstellen?

    Aktuell sieht es danach aus, dass Ich meinen Job für die Reise kündigen werde.
    Wenn Ich nun zum September kündige würde mit dem Wegfall der entsprechenden Monatsgehälter mein Jahreseinkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze sinken. Damit sollte Ich dann ja eigentlich zum Zeitpunkt der Kündigung wieder in die Versicherungspflicht fallen und alles wäre im Prinzip kein Problem?

    Vielen Dank und macht weiter so!

  19. Hallo ihr zwei,

    mega Beitrag, danke dass ihr euch die Mühe gemacht habt, das alles zu recherchieren.

    Ihr habt ja für Costa Rica die Versicherung bei Dr. Walter abgeschlossen. Kann man die auch nur für den Zeitraum der Reise abschließen oder ist man dann gleich an eine bestimmte Laufzeit gebunden?

    Viele Grüße!

    • Hey! Vielen Dank für das schöne Feedback, freut uns, dass der Beitrag weiterhilft 🙂 Zu der Versicherung: Man muss einen bestimmten Zeitraum eingeben. Wenn man flexibel bleiben möchte, kann man natürlich ein früheres Anreise und ein späteres Abreisedatum angeben, um sich Puffer zu lassen.

  20. Das ist ja mal ein sau stark recherchierter Artikel – vielen Dank, dass Ihr Euch die Mühe gemacht habt!

  21. Hallo ihr Lieben,

    ich beschäftige mich gerade ausgiebig mit der Auslandskrankenversicherung für die bevorstehende Weltreise. Der Tarif der Young Travellers sieht recht gut aus, da wir auch in die USA wollen. Allerdings stellt sich mir die Frage, wie ihr diese mit der ERGO in Verbindung bringt. Dazu finde ich nichts. Ich hadere mit dieser Versicherung gerade etwas, da kein großes mir Bekanntes Versicherungsunternehmen dahinter steht. Wenn es allerdings Teil der ERGO wäre, wäre das Problem gelöst.
    Vielleicht könnt ihr mir helfen, wo diese nun hingehören?

    Liebe Grüße nach Costa Rica

    Katja

    • Hi Katja,

      wir waren dieses Jahr in Thailand mit der YoungTravellers versichert und ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Oben auf dem Versicheurngsschein steht groß das ERGO-Logo. 🙂

      Und hier noch ein Auszug von der Seite der YoungTravellers:
      „Versicherer unserer Reiseversicherungen sind die HanseMerkur Reiseversicherung, die Advigon und die ERGO Reiseversicherung.“

      Einfach erklärt, sie handeln praktisch mit den Versicherungsunternehmen spezielle Tarife aus, die sie dann als Vermittler weitergeben. Aus der Community sind auch schon viele mit der YoungTravellers unterwegs gewesen, da sie gerade wegen den USA einen genialen Tarif hat. 🙂
      Solltest du dich für sie entscheiden, nutz gerne unseren Link. So bekommen wir ein wenig Provision. 🙂

      Danke dir, liebe Grüße aus Costa Rica und noch ganz viel Spaß und Vorfreude bei der Weltreiseplanung!
      Daniel

  22. Hi.
    Der Artikel war sehr hilfreich, allerdings bin ich unsicher, ob er für meinen Fall tatsächlich so gilt: Ich bin angestellt und gesetzlich versichert. Nächstes Jahr will ich 9 Monate lang im Bus leben und vom europäischen Ausland aus arbeiten (vermutlich mit einem Monat Unterbrechung für „Heimatbesuche“).
    Die AOK sagt, dass ich dann nicht aus meiner Versicherungspflicht herauskomme. Sie zahlen aber nur Notfallbehandlungen.
    Muss ich also tatsächlich meine gesetzlichen Beiträge zahlen und obendrauf 40€ im Monat für einen annehmbaren Schutz im Ausland?

    • Hi Marco,

      danke dir! 🙂

      Wir sind natürlich auch keine Versicherungsexperten und können nur wiedergeben, wie wir das Thema verstehen.
      Für den Fall, dass du während der Zeit deinen Job gekündigt hast, sollte es eigentlich möglich sein, deine Versicherung in Deutschland stillzulegen oder auf Anwartschaft zu setzen und nur ca. 20-50€ im Monat zu zahlen.

      Solltest du weiterhin angestellt sein und Gehalt bekommen, weiss ich leider nicht, wie das hier geregelt wird von den Versicherungen. Da der Arbeitgeber ja auch einen Teil der Krankenversicherung zahlt. Mhh.

      Frag zu dem Thema vielleicht noch einmal auf Facebook in einer der Digitalen Nomaden – Gruppen nach. Dort findet sich sicher jemand, der in einer ähnlichen Situation ist oder war.

      Viel Erfolg und liebe Grüße
      Daniel

  23. Wie sieht es bei Langzeitreisen innerhalb Europas aus ? Wenn ich zum Beispiel 6 Monate lang in Europa unterwegs bin, kann ich dann unter Vorlage meiner Auslandskrankenversicherung meine Mitgliedschaft in der GKV ruhen lassen so wie bei Weltreisen auch ?!
    Liebe Grüße sendet Jörg

    • Hi Jörg,

      soweit wir wissen, macht es auch bei längeren Reisen in der EU durchaus Sinn, eine extra Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da die GKV ab einer gewissen Länge im Ausland nicht mehr die Kosten übernehmen muss. In dem Fall sollte auch die Anwartschaft dann kein Problem sein. Aber frag hier am besten noch einmal direkt bei deiner GKV nach.

      Liebe Grüße
      Daniel

  24. Hallo Ihr Lieben,
    ich verfolge euch nun regelmäßig und würde auch gerne durchstarten. Ich hätte eine Frage zur Hanse Merkur Auslandsversicherung bis 5 Jahre. Bei den Versicherungsbedingungen steht, dass Versicherungsnehmer einen Wohnsitz in DE haben muss. Das bedeutet eigentlich, dass eine Wohnsitzabmeldung dazu führen kann, dass die Hanse Merkur die Versicherungen einfach kündigen kann? Stand das bei euch auch drin? (direkt erster Punkt bei den Versicherungsbedingungen)
    Vielen Dank im Voraus und Lg jessy

    • Hi Jessy,
      also so weit wir wissen, gilt der Punkt in erster Linie für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung. Sprich bei Abschluss musst du einen Wohnsitz in Deutschland haben und kannst dich danach abmelden. Ob dies dann eine „Grauzone“ oder in seltenen Fällen ein Kündigungsgrund sein kann, können wir dir leider nicht zu 100% sagen. Wir kennen jedoch einige, die aus Deutschland abgemeldet/ausgewandert sind und noch mit dem Tarif für 5 Jahre versichert sind. Um hier aber ganz sicher zu sein, frag am besten noch einmal direkt bei der Hanse Merkur nach. 🙂

      Liebe Grüße
      Daniel

  25. Hallo ihr beiden!

    Vielen Dank für den wunderbar gemachten Beitrag, wie auch alle anderen von euch 🙂
    Konnte über eure Blogbeiträge schon sehr vieles vorbereiten.

    Ich komme aus Österreich und mir ist nur eine Frage offen geblieben.
    Vielleicht weiß es auch jemand aus der Crowd.

    Für den möglichen Fall, dass ich nach Österreich rücktransportiert werden müsste, wie kann ich dann versichert behandelt werden?

    Habe ja den Lebensmittelpunkt nicht mehr hier und die Österreichische Gesundheitskasse nimmt mich auch nicht mit einer freiwilligen Versicherung auf wurde mir gesagt.

    Ich starte im Herbst für mehrere Jahre und werde die LARKV von Young Travellers nehmen, um überall außerhalb von AUT versichert zu sein.

    Liebe Grüße
    Manuel

    • Beim Thema Österreich können wir tatsächlich nicht viel helfen… wir drücken die Daumen, dass jemand hier dabei ist, der eine Antwort geben könnte! 🙂 Ganz liebe Grüße!

  26. Hallo ihr Beiden 🙂

    Unter Punkt 12.4. stimmt etwas nicht so ganz. Der nachgehende Leistungsanspruch nach einer Pflichtversicherung (Achtung: das gilt nämlich nicht nach einer Familienversicherung) §19 SGB V für maximal einen Kalendermonat gilt nur wenn im Anschluss an die 30/31 Tage auch eine erneute Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgt. Ania hat daher eigentlich keinen Anspruch auf den nachgehenden Leistungsanspruch gehabt.

    Liebe Grüße

    Michelle 🙂

    • Hi Michelle,

      danke für den Hinweis!
      Das werden wir beim nächsten Update direkt einmal ergänzen. 🙂

      Bei Ania wäre dies aber glaube ich dennoch der Fall gewesen, da im Zweifel die Arbeitsagentur die Beiträge für die Versicherung übernommen hätte, sie also wieder in einer Pflichtversicherung gewesen wäre. Wenn wir dann nicht auf die Reise gestartet wären. 🙂

      Puh.. auf jeden Fall ein komplexes Thema… 🙂

      Liebe Grüße
      Daniel

  27. Hallo Anja und Daniel,

    erstmal vorweg: ihr habt einen super informativen Blog! Bei der Vorbereitung auf meine Auslandsreise ist mir jedoch noch eine Frage bzgl. Krankenversicherung gekommen bei der ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt 🙂

    Und zwar: ich plane 120 Tage im außereuropäischen Ausland zu verreisen (ohne USA und Kanada). Ich habe eine Kreditkarte bei einer deutschen Bank über die ich automatisch auslandskrankenversichert bin. Allerdings nur die ersten 90 Tage eines jeden Auslandsaufenthaltes. Damit habe ich für 30 Tage keinen versicherten Schutz. Muss ich dann nur eine Versicherung für die 30 Tage abschließen oder für die vollen 120 Tage? Was mich zudem verwirrt, ist dass bei vielen Versicherungen die Rede von 1 Reise ist? Wie wird dies definiert?

    LG, Anna

    • Hi Anna,

      vielen Dank für dein Feedback hier! Freut uns zu lesen! 🙂

      In deinem Fall könntest du dir einmal die hier erwähnte Versicherung von Care Concept anschauen. Dort ist möglich eine „Anschlussversicherung“ zu buchen. Sie schließt dann also an deine bis dahin bestehende Auslandskrankenversicherung an und versichert dich bis zum Ende deiner Reise. 🙂

      Soweit ich weiss, ist mit einer Reise in der Regel immer die Zeit zwischen Ausreise aus Deutschland und der nächsten Einreise nach Deutschland gemeint. Aber keine Garantie, dass das zu 100% im Versicherungs-Deutsch korrekt ist. 🙂

      Liebe Grüße und viel Spaß bei deiner Reiseplanung!
      Daniel

  28. HanseMerkur – Vorsicht Abzocke!!! Wenn man eine Versicherung für eine Reise abschließt, wird die kommenden Jahre weiter abgebucht. Ich habe die Reiseversicherung für eine Iran-Reise benötigt – natürlich einmalig – wie die meisten wohl. Unbewusst (im Kleingedruckten) landet man aber in einer jährlichen Abofalle!!! Niemals wieder!!!!

    • Hi Mirko,

      du scheinst dich hier auf die Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung zu beziehen.
      Diese wird jährlich verlängert, wenn du sie nicht rechtzeitig kündigst und dies wird offen kommuniziert: https://secure-pro.hmrv.de/rda-web/servlet/DokumentAdapter?dokumentTyp=PUE&uuidGroup=652640e5-95a3-4b20-a445-b1bc6cd7734b/168711

      Leider scheinst du hier wohl einfach die Versicherungsbedingungen nicht aufmerksam gelesen zu haben.

      Zur Info: Bei einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung schließt du den Tarif schon im Voraus für eine geplante längere Reisezeit ab. Du zahlst also schon im Voraus für eine bestimmte Zeit und hier wird nichts einfach verlängert. Im Gegenteil kannst du dir hier bis auf einen Mindestbetrag sogar zu viel gezahlte Beiträge erstatten lassen, wenn die geplante Reise doch kürzer ausgefallen ist.

      Liebe Grüße
      Daniel

  29. Hallo Ania und Daniel, habt ihr auch Tipps für Auswanderer? Ich lebe im nicht EU Ausland und plane nicht nach Deutschland zurückzukehren. Ich bin Anfang 30 und überlege wann es sinnvoll ist sich um eine internationale Krankenversicherung vs Reisekrankenversicherung zu kümmern die auch bis ins hohe Alter gilt. Optionen sind Cigna, Globality, Foyer, BDAE… Danke!

  30. Halli hallo!

    Wir starten im September diesen Jahres unsere Reise und so bin ich während der Vorbereitung beii euch gelandet. Wir werden uns bei STA Travel versichern da die das gute Angebot haben uns 10 Monate ohne und 2 Monate mit Kanada zu versichern und man so nicht für etwas zahlen muss was man das restliche Jahr über gar nicht wahr nimmt…..vielleicht so als Info an alle Suchenden 😉

    Meine Frage an euch: STA Travel sagt nun, man solle die KK auf keinen Fall kündigen denn wenn man bspw mit einem Krankentransport nach Deutschland gebracht wird und hier direkt ins Krankenhaus müsste, dann müsste man die Behandlungen selber zahlen.

    Habt ihr dahingehend (hoffentlich keine persönlichen) Erfahrungen oder Wissen ob dies so stimmt? Ich wollte eigentlich nicht noch 60,- im Monat für eine Anwartschaft der TK zahlen…..

    LG Corina

    • Hi Corina,

      danke für deinen Kommentar, freut uns zu lesen und danke auch für die Info! 🙂

      Was deine Frage angeht, hilft dir vielleicht dieser Abschnitt aus dem Beitrag weiter, mit einer Stellungnahme des GKV-Spitzenverband:

      Die Frage wurde uns immer wieder gestellt: „Ich habe meine Krankenversicherung in Deutschland gekündigt, verletze mich auf der Reise, komme krank nach Hause und was dann? Darf mich die gesetzliche Versicherung ablehnen?“. Wir konnten immer nur schwammig mit einem „höchst wahrscheinlich nicht, aber wir sind uns nicht sicher antworten“. Daher hier jetzt:

      Zitat GKV Spitzenverband:
      Die GKV kennt grundsätzlich keine Gesundheitsuntersuchungen. Vorerkrankungen sind kein Ausschlussgrund für eine gesetzliche Krankenversicherung – ganz anderes sieht es ja in der PKV aus.

      Liebe Grüße
      Daniel

  31. Hallo, Ania und Daniel,

    könnt Iht eigentlich auch etwas zur LangeGesundeReise-Versicherung der Allianz sagen? Der Tarif ist wesentlich günstiger als bei HanseMerkur oder STA TRAVEL und ich kann nicht erkennen, dass die Leistungen wesentlich schlechter wären.

    • Hi Karin,

      danke für den Hinweis! 🙂
      Haben uns den Tarif gerade nochmal angeschaut und durchgerechnet.

      Also, solltest du keine Versicherung für USA/Kanada benötigen, bzw. dir 14 Tage Versicherungsschutz reichen, dann bist du bei STA oder Hanse Merkur perfekt aufgehoben! Solltest du unter 49 Jahre sein und USA/Kanada in der Versicherung inkludieren wollen, ist dieser Tarif von der Allianz für 1 Jahr tatsächlich etwas günstiger. Bist du länger als 1 Jahr unterwegs, dann macht STA wieder Sinn. 🙂

      Liebe Grüße
      Daniel

  32. Hallo ihr beiden,
    mein Freund und ich gehen ab Mai für ein Jahr auf Weltreise und wir müssen leider ziemlich dafür kämpfen unsere gesetzlichen Krankenversicherungen zu pausieren. Könnt ihr bitte nochmal das „Dokument des GKV-Spitzenverbandes“ neu einfügen, damit wir gute Argumente in der Hand haben. Das Dokument, dass bei Punkt 5.2 hinterlegt ist, zeigt eine Fehlermeldung an, wenn man es öffnen möchte und auf der Seite der GKV kann ich leider nichts finden.
    Danke im Voraus, Ronja und Marc

    • Hey Ronja,
      danke fürs Bescheid geben, dass das Dokument nicht mehr verfügbar ist!
      Ich habe direkt mal nachgehakt und hoffe es so schnell es geht wieder hier verlinken zu können oder eine andere Quelle angeben zu können! Viel Erfolg schonmal mit der Krankenversicherung!
      Liebe Grüße und viel Spaß bei der eigenen Weltreiseplanung! 🙂
      Daniel

  33. Hallo ihr beiden,
    einen wundervollen Blog habt ihr, hat mich einige Zeit gekostet den zu finden und bin sehr froh darüber. Ihr seid eine der wenigen Blogs, von denen ich mich verstanden fühle, was den Reisestil angeht und auch die Reiseplanung. Ich bin auch ein großer Freund von Flexibilität 😉
    Eine kurze Frage zu Punkt 2.6. Verstehe ich das richtig, dass die Hanse Merkur Versicherung (für 1 Jahr) auch einen eventuellen Zwischenaufenthalt von 2 Wochen in Deutschland abdeckt? Manchmal fühle ich mich in dem Dschungel an Informationen verloren, weiß nicht, ob es euch auch manchmal so geht/ging?! Weil alles minuziös zu planen, am besten noch Jahre im Voraus, ist nicht mein Ding und nimmt auch ein wenig die Spannung & Spaß raus. Wollte zwischendurch schon aufgeben, aber ich hoffe es ist die Mühe wert, da es meine erste größere Reise außerhalb Europa sein wird. Manche Sachen kriegt man nur über Ecken und Geduld raus, ist aber sicher auch eine Sache der Erfahrung. Von mal zu mal hat man wahrscheinlich weniger Stress. Ihr ermutigt mich zumindest dranzubleiben.
    Liebe Grüße,
    Amelie

    • Hi Amelie!
      Jaaa, da sprichst du uns aus der Seele! Wir mögen es auch lieber spontan und los! 😀
      Wir können dir aber versichern, so eine Reise ist jeden Aufwand wert! Aber sowas von! 🙂
      Also durchhalten!
      Was die zwei Wochen in Deutschland bei der Hanse Merkur für 1 Jahr betrifft, haben wir es zumindest so verstanden, dass du auch zwei Wochen in Deutschland versichert bist, solange du deine Weltreise nur „pausierst“ und wieder fortsetzt. Die zwei Wochen beziehen sich nicht auf die Tage vor oder nach der Reise.
      Um es aber ganz genau zu wissen, frag lieber noch einmal direkt bei der Hanse Merkur nach! Nicht, dass sich irgendetwas spontan geändert hat oder ändert. 🙂
      Danke dir für den lieben Kommentar und liebe Grüße an dich!
      Daniel

  34. Mein Name ist Glenn Baker und ich wohne in Berlin Deutschland. Ich bin heute ein glücklicher Mann. Ich sagte zu mir, dass jeder Darlehensgeber, der mein Leben und das meiner Familie ändern könnte, jede Person, die Darlehen sucht, an Sie weiterleiten kann . Wenn Sie einen Kredit benötigen und Sie sind zu 100% sicher, den Kredit zurückzuzahlen, setzen Sie sich bitte mit ihnen in Verbindung und teilen Sie ihnen mit, dass Glenn Baker Sie an ramsedave121@gmail.com verwiesen hat
    Glenn Baker

  35. Hallo zusammen,
    vielen Dank für die großartige Zusammenfassung der verschiedenen Möglichkeiten.
    Für meinen zweiten Anlauf für eine Weltreise hole ich mir hier wieder gerne Informationen 🙂 Ich hoffe das ich im April wieder starten kann!
    In Bezug auf STA Travel/Allianz Versicherung habe ich leider keine gute Erfahrungen gemacht bzw. mache ich leider immer noch nicht! Diese sind leider etwas ausführlich da ich einen Schadensfall im Ausland hatte.
    Nach ca. 4 Monaten auf meiner Reise wurde ich in Kasachstan nachts angegriffen und überfallen. Im ersten Krankenhaus hat sich die Versicherung noch bemüht mir zu helfen.
    Nachdem ich aber den ersten Antrag (in Papier) ausgefüllt, gescannt, per E-Mail übersendet habe und in ein anderes Krankenhaus gekommen bin, wurde mir von der Allianz am darauffolgenden Tag telefonisch mitgeteilt dass „mein Antrag abgelehnt wird da ich über der 1,1 Promille Grenze war und die Versicherung dies nicht anerkennen kann“. Jegliche Erklärung und Erläuterung das ich, als Mensch in einem fremden Land und einem Schadensfall, Unterstützung und Hilfestellung benötige (z.B. wegen Sprachbarriere, medizinische Erläuterung der Schäden usw.) ging absolut ins leere. Stattdessen hat mich die Person am Telefon öfters gefragt „was soll ich jetzt machen“, mich gefragt ob ich „Freunde oder Verwandte dort habe“ und mich dann an die deutsche Botschaft verwiesen. Zum Schluss wurde mir noch mitgeteilt „dass ich ja die aufkommenden Rechnungen nochmal einreichen kann“.
    –> Hilfestellung und Unterstützung nicht vorhanden! Im Ausland alleine im Krankenhaus gelassen!
    Nach einer selbstorganisierten Rückkehr nach Deutschland habe ich meine Kosten nochmal eingereicht und war bei einem notwendigem MRT, welches ich selbst bezahlen musste. Für diese Kosten kommt die Versicherung auch nicht auf weil:
    – Ich mit der „schwere der Verletzung“ nicht weiterreisen hätte können obwohl mir keiner, bis zur Rückkehr nach Deutschland, vollständig hat sagen können was denn genau fehlt und ich kein Arzt bin der das versteht was auf einem MRT zu sehen ist.
    – Ich kein Return Ticket nach Kasachstan hatte was einem Reiseabbruch gleichgestellt wird und dadurch die Kosten in Deutschland nicht getragen werden.
    Jegliche Erläuterung und Rückfragen an die Versicherung wird mir, bis zum heutigen Tag, nicht akzeptiert und nicht mal beantwortet. STA Travel meldet sich hier auch nicht da die Allianz Versicherung für Schadensfälle zuständig ist. Eine Rückerstattung der Kosten ist deshalb nur bei 70 %. Eine Entschuldigung von der Allianz war da aber wurde absolut unzutreffend und politisch formuliert so dass ich das Gefühl hatte, dass ich an allem Schuld bin.
    Ich habe deshalb eine Zusammenstellung erstellt und an die Versicherung übersendet (siehe unten). Ob diese etwas davon übernimmt ist fraglich.
    Hier meine positiven und negativen Erfahrungen mit STA Travel bzw. Allianz:
    POSITIV:
    – Günstiges Angebot mit Aufenthalt in Deutschland ab bestimmter Buchungsdauer
    – Rückzahlung der Beträge für die nicht gereisten Monate
    – Anrufe auf ausländische Telefonnummern (hatte notgedrungen eine kasachische Telefonnummer)
    NEGATIV:
    – Schlechter Service! Keine Unterstützung und Hilfeleistung wie auf der STA-Travel Homepage beschrieben. Mir wurde bei den Telefonaten keine Ärzte oder Krankenhäuser empfohlen obwohl ich nach Unterstützung und Hilfe gefragt hatte.
    – Anträge und die dazugehörigen Formulare müssen ausgedruckt, mit der Hand ausgefüllt, unterschrieben und gescannt werden damit man diese per E-Mail übersenden kann. KEINE Möglichkeit diese NUR online auszufüllen!
    – Immer ein Return Ticket haben damit die Versicherung in Deutschland die Kosten übernimmt. (Was passiert wenn in dieser Stadt plötzlich Terroranschläge oder Unruhen stattfinden wie z.B. in Straßbourg oder Paris?)
    – Post- und Sendungsgebühren muss der Reisende tragen. Egal aus welchem Land.
    – Rückantworten werden als Brief im Original an die angegebene Adresse beim Vertragsabschluss versendet (bei einer Weltreise!!!).
    Leider kann ich, aus meiner negativen Erfahrung, die STA Travel/Allianz Versicherung nicht empfehlen!
    Im Moment spiele ich mit der Option mich für die Hanse Merkur zu entscheiden. Hier hätte ich noch folgende Rückfragen:
    – Was genau sind die Leistungen „von hoher Hand“ welche die Hanse Merkur nicht übernimmt? z. B. Erdbeben oder Tsunami?
    – Versicherungsschutz bei Wanderungen bzw. auch die Rettungs- und Bergungskosten?
    Vielen herzlichen Dank im Voraus und eine schöne und sichere Reise an euch!
    Viele Grüße
    Stefan

    • Hi Stefan,
      ich denke nicht, dass man deine Erfahrung hier verallgemeinern kann.
      Immerhin hattest du innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung der Versicherung, in der sie dir erklärt haben, dass es problematisch ist, da du die 1,1 Promille Grenze überschritten hast.
      Was die Formulare in Papierform angeht, ist dies leider bei vielen Versicherung noch die gängige Praxis.
      Die speziellen Fragen an die Hanse Merkur stellst du besser selbst direkt der Versicherung, da wir dir hier keine falschen Informationen geben möchten.
      Liebe Grüße
      Daniel

      • Hallo Daniel,
        vielen Dank für deine Antwort. Ich werde die Fragen dann direkt an die Hanse Merkur stellen.
        Bezüglich meines Schadensfalls sollen die Erfahrungen nicht als Verallgemeinerung angesehen werden sondern als ein realer Erfahrungsbericht mit der Versicherung.
        Bezüglich der 1,1 Promille hab ich dem Service damals bereits im Krankhenhaus liegend mitgeteilt, dass es keine Krankheit oder Unfall war sondern ein Angriff auf meine Person. Das Sie meinen Antrag, auf den Alkohol bezogen, abgelehnt haben ist ein Grund aber dass mir nicht mal eine Unterstützung oder Hilfeleistung angeboten wurde (beworbener Service!) einen Arzt oder passendes Krankenhaus zu finden oder sogar einen Rücktransport anzubieten (10 Tage im Krankenhaus), verstehe ich bis heute nicht und die Versicherung gibt mir hierzu bis heute keine Antwort.
        Ich hoffe dass alle sicher und gesund ihre Reisen absolvieren!
        Viele Grüße
        Stefan

  36. Hallo ihr Lieben,
    ich hatte damals die Hanse Merkur abgeschlossen bevor ich von Deutschland aus nach Australien aufgebrochen bin und war 1 Jahr dort versichert während meines Aufenthalts auf einem Working Holiday Visum. Dann habe ich einen Sponsor gefunden in Australien und bin fest in Australien geblieben und war über meinen neuen Arbeitgeber versichert. Jetzt löst sich das Arbeitsverhältnis in Australien aber wieder auf und ich reise in den nächsten 6 Monaten von Australien zurück nach Deutschland über Indien, Indonesien, Malaysia etc. und habe das Problem dass mich keine deutsche Versicherung versichern möchte da ich die Versicherung VOR Ausreise aus Deutschland abschließen muss. Seid ihr so einem Fall schonmal begegnet? Natürlich würde ich im Falle eines Unfalls gerne nach Deutschland und nicht nach Australien zurück transportiert werden. Wenn ihr einen Tip habt, würde ich mich riesig freuen.. Danke und liebe Grüße, Britta

  37. Hallo ihr Lieben,
    zunächst vielen Dank für die tolle Aufstellung und die hilfreichen Informationen!
    Eine Frage; Was passiert eigentlich wenn ich aufgrund schwerer Krankheit in die Heimat geliefert werden muss. Hierfür eine Auslandsversicherung abgeschlossen habe, alles abgedeckt ist, aber in Deutschland zu der Zeit nicht mehr versichert bin.
    Angenommen: Für 2 Monate Krankenhausbehandlung in D fallen erneut Kosten an. Im Grunde genommen stehe ich ja dann ohne Versicherung da und welche KK möchte mich in diesem Zustand schon aufnehmen? Was empfehlt ihr für solche Fälle? Vielleicht ist meine Sorge auch unberechtigt und dieser Fall ist schon irgendwie geregelt.
    Lieben Dank für die Antwort!

  38. Hey Hey,
    da dies sicher auch für manche relevant sein könnte, kurzer Hinweis zur Nachversicherungspflicht. Diese scheint nur zu greifen, wenn man weniger als 1 Monat in DE verweilt. Ich hab zum 30.11. gekündigt und wollte dann ab 01.01. die AuslandsKK nutzen, das geht laut meiner KK nicht, da ich erst vor habe eine Woche später zu fliegen (ca 07.01.), dadurch muss ich dann doch noch für Dez. + anteilig Jan. selbst zahlen. Falls ihr hier gegenteiliges gehört habt, würde mich das natürlich auch interessieren. 🙂

  39. Hallo,
    ich habe eine spezielle Frage zur Möglichkeit der Kündigung der GKV. Ich bin während unserer Weltreise nächstes Jahr vom Arbeitgeber freigestellt, beziehe aber weiterhin einen Lohn, da ich einen Sabbaticalvertrag habe (erst Ansparphase, dann Freizeitphase aber mit Lohn). Demzufolge werden auch erstmal Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Ich frage mich nun ob ich während meines Aufenthalts im Ausland bei vorhandener privater Auslands-KV die GKV hier in Deutschland kündigen kann. Von meiner KK habe ich die Auskunft das geht nicht so einfach. Eventuell geht das wenn mich der Arbeitgeber von der KV abmeldet. Weiß da jemand genauer bescheid?
    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    • Hallo Thomas!
      Puh, das ist eine gute Frage in deinem Fall!
      Eigentlich würde ich sagen, die GKV sollte dich freistellen, da du mit der Auslandskrankenversicherung ja einen gleichwertigen Ersatz während der Reise hast. Also würde ich bei einer GKV arbeiten, würde ich dich freistellen für die Zeit! 🙂
      Allerdings habe ich keine Ahnung, ob es sich hier um einen Spezialfall handelt, da du ja weiter in einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland bist und weiterhin Gehalt aus deinem Arbeitsvertrag erhältst, von dem die Sozialabgaben abgehen.
      Vielleicht stellst du die Frage noch einmal der Personalabteilung auf deiner Arbeit oder auch unter Beiträgen oder Facebookgruppen, bei denen der Schwerpunkt auf einem Sabbatical liegt.
      Falls du mit deiner Frage weiterkommst, lass uns hier aber gerne mal die Antwort wissen. Diese ist bestimmt noch für andere Leser hier interessant zu wissen! 🙂
      Liebe Grüße und viel Erfolg!
      Daniel

  40. Hallo Daniel,
    vielen Dank für Deine Antwort. Ich frage jetzt mal bei einer anderen gesetzlichen nach, ob die das auch so sehen und werde Euch mitteilen, was ich rausgefunden habe.
    Mit weltumsegelungsvorfreudegeschwängerten Grüßen
    Michaela

    • Hallo. Ich habe mich genau die Frage von Michaela auch gerade gefragt.
      Sowohl die Techniker KV als auch die HAnsemerkur konnten mit nicht weiterhelfen. Die Anwartschaft ist letzt nur die Sichreheit, dass die Krankenkasse einen nach der Reise wieder aufnimmt (was bei gesetztlich Pflichtversicherten tatsächlich schwachsinn ist, da sie sie einen aufnehmen müssen!). Man hat durch die Anwartschaft jedoch keinen Leistungsanspruch!
      Konnte irgendjemand zu dem Thema noch etwas herausfinden? Bin gerade überfragt, wo man sich dazu noch informieren kann. Ansonsten gehe ich einfach davon aus, dass der schlimmste aller Fälle nicht eintritt :). Vielen Dank schon mal für die ganzen Informationen auf eurer Seite , Laura.

  41. Hallihallo, viiiielen Dank für dieses geballte Weltreise-Wissen. Es hilft wirklich ungemein beim Organisations-Marathon weiter.
    Ich habe noch eine Frage zum Thema Anwartschaft bei der GKV: Meine KV behauptet, wenn ich keine Anwartschaft abschließe (war bisher gesetzlich versichert), und wegen eines Unfalles oder einer Krankheit während der Reise nach Deutschland zurückkehre, tritt die GKV nicht ein, da ich wegen der Arbeitsunfähikgeit weder eine Beschäftigung aufnehmen, noch mich arbeitslos melden kann. Also bleibt nur die „Pflichtversicherung der Nichtversicherten“ (was auch immer das ist). Diese aber gewährt keine Leistungen für die im Ausland eingetretene Krankheit/Unfälle.
    Deswegen wäre es wichtig, eine Anwartschaft abzuschließen.
    Weiß irgendjemand davon was? Das Szenario ist ja durchaus denkbar.
    Liebe Grüße

    • Hallo Michaela,
      wir sind natürlich keine Versicherungsexperten und können dir hier nur wiedergeben, wie wir die ganze Sachlage mit der Versicherung in Deutschland und der Auslandskrankenversicherung verstehen.
      Und nach unserem Verständnis ist die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet, dich nach deiner Rückkehr auch ohne Anwartschaft wieder als freiwillig gesetzlich Versicherter aufzunehmen, wenn du vorher gesetzlich pflichtversichert warst.
      Allerdings können sich die Krankenversicherungen erlauben, die Kosten für die Behandlung einer auf deiner bzw. durch deine Reise eingetretene Krankheit nicht zu erstatten. Was unserer Meinung nach ein absolutes Unding ist und schon fast an „unterlassener Hilfeleistung“ grenzt.
      Dies trifft natürlich nur auf wirklich ernste Erkrankungen/Verletzungen zu, da alles andere in der Regel im Ausland behandelt wird und du dort mit deiner Auslandskrankenversicherung abgedeckt bist. Möchtest du dieses Risiko, auch wenn es vielleicht eher klein ist, allerdings nicht eingehen, kommst du nach unserem Verständnis allerdings nicht um eine Anwartschaft in Deutschland herum. Wir haben während unserer Weltreise auf eine Anwartschaft verzichtet.
      Ich hoffe ich konnte dir hier ein wenig weiterhelfen!
      Liebe Grüße
      Daniel

  42. Hallo allerseits,
    ich beschäftige mich momentan auch mit dem Thema Auslandsreisekrankenversicherung. Wir sind „nur“ für ca. 3 Monate unterwegs und haben uns schon für eine Route entschieden. Wir wissen daher schon, dass wir insgesamt genau 4 Tage in den USA versichert sein müssen. Die Versicherung von Hanse Merkur hat den Aufenthalt in den USA ja nur bei längeren Versicherungsdauern mit drin.
    Ich habe mir daher die Versicherung von Care Concept angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass auch die Versicherung ohne USA / Kanada vergleichsweise günstig ist (1€/Tag für 0 bis 30 Jahre). Gibt es einen bestimmten Grund, warum ihr die Versicherung nicht in die allgemeine Übersicht aufgenommen hat? Hat sie irgendwelche Nachteile, die sich mir noch nicht erschlossen haben?
    Schöne Grüße
    Anneli

    • Hi Anneli,
      für die Frage nach der Auslandskrankenversicherung ist es schonmal perfekt, dass ihr eure Reiseroute kennt! 🙂
      Ja, die Hanse Merkur inkludiert leider erst Versicherungsschutz für 14 Tage USA/Kanada bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Reisen von 6 Monaten. Ist das bei dem Tarif von Care Concept Comfort ohne USA/Kanada anders?
      Das stimmt, die Versicherung von Care Concept ist im Tarif Comfort ohne USA/Kanada für Reisende unter 30 Jahre tatsächlich ein paar Cent günstiger, in anderen Altersgruppen allerdings teurer, als die Hanse Merkur. Daher haben wir die Hanse Merkur im Beitrag mit in die Übersicht genommen, da es zu unübersichtlich werden würde, hätten wir jede Altersgruppe mit allen Optionen abgedeckt. Unabhängig davon hatten wir uns auf unsere Weltreise aber auch für die Auslandskrankenversicherung der Hanse Merkur entschieden, obwohl sie ein paar Cent teurer war, da wir von Care Concept nur wenig gehört hatten und es zur Hanse Merkur jede Menge und überwiegend positive Erfahrungsberichte im Internet gibt.
      Und in den Tarifen für USA/Kanada ist Care Concept generell teurer als die Auslandskrankenversicherung in der Übersicht, wie beispielsweise STA.
      Für euch aber noch als möglichen Tipp für eure Reise:
      Solltet ihr Probleme haben, eine Auslandskrankenversicherung im Tarif ohne USA/Kanada zu finden, die bei einem „kurzen“ Abschluss keine Tage in den USA inkludiert, schaut und rechnet vielleicht mal durch, ob ihr euch einfach nur die Tage in denen ihr in den USA seid, zusätzlich über Care Concept absichert. 🙂
      Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte helfen! 🙂
      Daniel

      • Hallo Daniel,
        vielen Dank für die Antwort. Eigentlich bietet Care Concept die einfachste Lösung, da man dort genau angeben kann, wie viele Tage man in den USA / Kanada reist und wie viele in anderen Ländern und dann die Versicherung entsprechend berechnet wird. Aber tatsächlich schrecke ich auch ein wenig davor zurück, mich dort zu versichern, weil ich von denen hier das erste Mal gehört habe und noch keine Erfahrungsberichte gelesen habe. Muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen.
        Liebe Grüße
        Anneli

  43. Krankenversicherung und Weltreise – wie passt das zusammen? – spontan um die welt – Weltreiseblog und Reiseinspiration für Individualreisende

    […] Alternativen sind die Hanse Merkur Versicherung für fünf Jahre*, STA Travel für ein oder fünf Jahr(e), die Auslandskrankenversicherung des ADAC oder Travel Secure. Für spontane Verlängerungen von unterwegs bieten sich Care Concept oder World Nomads an. Wir wollen nicht wiederholen, was andere schon schön aufgelistet haben. Deswegen empfehlen wir euch für einen guten Überblick die Infos auf weltreise-info, sowie auf dem schönen Blog von Ania und Daniel von geh-mal-reisen. […]

  44. Hallo zusammen,
    Die Hanse-Merkur hat jedoch ein kleines Problem, was jetzt eine Freundin erfahren musste. Die 1-Jahres Versicherung in den USA greift jedoch nur wenn man sich schon 6 Monate lang hier aufgehalten hat, zumindest bei den zahnärztlichen Leistungen. Das ist auch erst rausgekommen als die horrende Rechnung kam und die Versicherung aber sagt: Nee du bist ja erst seit 5 Monaten in den USA, da zahlen wir nicht.
    Und dann bleibt man blöderweise auf knapp 3000 Dollar sitzen die keiner übernimmt.
    Also wichtig! Das Kleingedruckte lesen!!!

    • Hi Susi,
      oh nee, deine arme Freundin! 🙁
      Ja, bei den zahnärztlichen Leistungen sind die Krankenversicherungen alle sehr „verhalten“ und die Leistungen sind hier leider ziemlich kompliziert zu durchschauen. Am besten geht man in Ländern mit hohen Arztkosten nur zum Zahnarzt, wenn es dringend nötig ist und lässt sich dort sozusagen „erstbehandeln“ und lässt den Rest in der Heimat machen, wenn es denn möglich ist.
      Werden deinen Hinweis beim nächsten Update aber auf jeden Fall mit in den Beitrag aufnehmen! Vielen Dank dafür und gut Besserung an deine Freundin!
      Liebe Grüße!

  45. Hey ihr beiden. Klasse Beitrag. Dank diesem liebäugeln wir jetzt zwischen Hansemerkur und StaTravel (1jahr). Sollte es irgendwie dazu kommen, dass wir doch länger unterwegs sind, wie ist es bei den beiden Versicherungen mit Verlängerungen? Auch kostenmäßig?
    Vielen Dank im Voraus. Und genießt die restliche Zeit auf Sulawesi. Lg Denny und Cassy (haveitchyfeet.de)

    • Hi ihr beiden! 🙂
      Freut uns, dass ihr hier ein paar Infos finden konntet! 🙂
      Die Verlängerung der beiden Auslandskrankenversicherungen ist allerdings so eine Sache, wenn ihr euch von unterwegs dazu entscheidet, länger die Welt zu bereisen. In der Regel fordern sie, dass man für den Abschluss oder die Verlängerung der Versicherung nicht im Ausland sein darf und sind mit dieser Regel meist sehr streng und machen wenig Ausnahmen.
      Eine Möglichkeit für euch wäre allerdings, euch im Anschluss für die Weiterreise bei Care Concept versichern zu lassen. Dort könnt ihr einfach von unterwegs eure Versicherung abschließen oder ihr bucht euch von vornherein eine etwas längere Auslandskrankenversicherung bei STA/Hanse Merkur und lasst euch am Ende zurück in Deutschland die zu viel bezahlten Beiträge erstatten.
      Liebe Grüße aus Sulawesi und viel Spaß bei der weitern Weltreiseplanung! 🙂
      Daniel

  46. Hi!
    Erstmal vielen Dank für die tollen Infos – super hilfreich! Ich gehe für 1-2 Jahre auf eine große Reise und recherchiere viel zum Thema Auslandsreisekrankenversicherungen. ADAC, STA etc. klingen ja alle ganz super, allerdings steht in den Bedingungen, dass bei bei Vorerkrankungen nicht geleistet wird oder wenn Beschwerden vorher bekannt waren. Habt ihr mit der Klausel Erfahrung? Zumindest ist das bei ADAC und STA der Fall. HanseMerkur sagt nur, dass sie nicht zahlen für Behandlungen, bei denen klar war, dass sie bei planmäßiger Reise stattfinden mussten – was auch immer das genau sein soll (ich warte schon länger auf Antwort von der Hanse…). Ich fühle mich da ziemlich unsicher. Ist jedenfalls ein praktische Deckungslücke für die Versicherung, die sich dann schön rausreden kann und die Dinge so hindrehen kann, wie es für sie passt… Oder bin ich da pessimistisch?
    Liebe Grüße
    Berni

    • Hey Berni!
      Hm… leider haben wir das selbst keine Erfahrungen mit gemacht 🙁
      Werden das aber als Input nehmen, uns mal ein wenig einzulesen, nachzufragen und dann hier zu ergänzen!
      Sorry, dass wir dir hier für den Moment nicht weiterhelfen können 🙁

  47. Ein kleiner Hinweis: Die Nachversicherungspflicht gilt nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig Pflichtversicherte. 🙂
    +++
    Danke für die wirklich tolle Übersicht.
    Eine Sache ist mir noch nicht klar. Sollte man hier die Krankenversicherung abmelden, was passiert dann, wenn man wirklich mal schwerwiegend erkrankt und dann zurücktransportiert wird? Angenommen so schwer, dass man nicht am nächsten Morgen beim Arbeitsamt steht. Geht dann trotzdem die deutsche Versicherung wieder los? Oder wie wird das gehandhabt?

    • Hi David!
      Danke für deinen Kommentar! Freut uns, dass wir dir ein paar Infos mitgeben konnten! 🙂
      Deinen Hinweis werden wir natürlich direkt im Beitrag verarbeiten – Danke! 🙂
      Zu deiner Frage:
      Nach unserem Wissen, darf dich die gesetzliche Krankenversicherung auf Grund von Vorerkrankungen auf jeden Fall nicht ablehnen, wenn du zuvor gesetzlich pflichtversichert warst.
      Und in dem von dir beschriebenen Fall gehen wir stark davon aus, dass es genügt, sich um den Papierkram zu kümmern, wenn du wieder bei Bewusstsein bist. Das sind schließlich außerordentliche Bedingungen.
      (So zumindest unsere Auffassung.)
      Liebe Grüße
      Daniel

  48. Alter Falter. Eine Richtig super Zusammenstellung zu dem Thema. Vielen Dank!

    • Hey Rob,
      vielen Dank! Freut uns, dass du dir ein paar Infos ziehen konntest! 🙂
      Gruß
      Daniel

  49. Hallo ihr Lieben! Eure Blog hilft mir bei der Reiseplanung wirklich sehr weiter – echt großartig. Zum Thema Reisegepäckversicherung: Habt ihr mal überlegt, nur euer Kameraequipment zu versichern? Ich vlogge zwar nicht aber als Fotografin schleppe ich auch ziemlich teure Kameratechnik mit mir rum und da ist die Sorge vor Diebstahl schon relativ groß. Nach meinen Recherchen gibt es sowas für 3000€ Versicherungssumme schon ab 90€ im Jahr. Habt ihr euch mit sowas schon mal beschäftigt?
    Beste Grüße, Anne

    • Hi Anne,
      danke für deinen lieben Kommentar, freut uns riesig, dass wir dir ein wenig bei der eigenen Planung helfen können! 🙂
      Als Fotografin hast du sicher nochmal einen höheren Wert an Technik mit dabei als wir mit unserem Einsteigerequipment. 🙂
      Wir haben uns vor unserer Weltreise einmal kurz mit so einer Versicherung beschäftigt, allerdings hatten wir keine gefunden, die am Ende günstiger war, als einfach die Technik zumindest gebraucht wieder selbst neu zu kaufen. Deine Versicherung für ca. 90€ klingt allerdings recht gut. Wäre dabei nur Diebstahl abgedeckt oder auch Wetterschäden etc.? Davor haben wir schon fast mehr Sorge. 🙂
      Lass uns und die Leser hier gerne mal wissen, für welche Versicherung du dich am Ende entschieden hast. 🙂
      Liebe Grüße
      Daniel

      • Hey ihr beiden,
        ich hatte mich unter anderem hier informiert: https://www.kameraversicherung-test.de/portfolio/aktivas-foto-versicherung/ und in einigen Fotoforen die Threads dazu gelesen. Die Meinungen sind da eigentlich durchweg positiv aufgefallen, auch bei Inanspruchnahme der Versicherung.
        Wetterschäden sind bei den Leistungen jetzt nicht explizit aufgeführt, die detaillierten Bedingungen habe ich noch nicht gelesen. Da aber auch Fallenlassen, Blitzschlag, höhere Gewalt, Schäden durch Leitungswasser versichert sind, gehe ich jetzt mal davon aus.
        Im folgenden Beispiel wurde auch in einen Teich fallen lassen reguliert 😀
        https://naturfotografen-forum.de/o568063-Regulierung%20Fotoversicherung
        Ich werde mit ca. 3500€ Fotokram reisen und definitiv eine derartige Versicherung testen aber hoffen, dass ich sie nicht in Anspruch nehmen muss 😀
        Viel Spaß euch in Sulawesi 🙂

        • Danke für die Infos!
          Wir selbst werden zwar weiterhin ohne Versicherung reisen, aber da ist ja jeder anders, daher sicher hilfreich für diejenigen, die auch überlegen mit einer zu reisen. 🙂
          Danke dir! 🙂

  50. Hallo Ihr lieben Reisenden,
    toller Blog, tolle Kommentare – Dankeschön! Auch bei uns geht es im Oktober 2018 auf Weltreise und so erfreuen wir uns an dem „schönen“ Thema Auslandskrankenversicherung. Bei unseren Recherchen bin ich auf MAWISTA Expatcare gestossen. Daran gefällt mir:
    – Dauer auch länger als 2 Jahre möglich
    – ein „Heimaturlaub“ in Deutschland ist jährlich bis zu 3 Monate mitversichert
    – Aufenthalt in USA/Kanada ist bis zu 42 Tage pro Jahr mitversichert
    – ein Tarifwechsel (ohne USA/Kanada und später mit USA/Kanada) ist auch von unterwegs online möglich
    Hat irgendjemand von Euch bereits von dieser Versicherung gehört oder kann eventuell dazu Erfahrungsberichte beisteuern. Für mich klingt das nach einer idealen Versicherung für alle, die etwas länger unterwegs sind und nicht genau wissen wann und wie lange sie in USA/Kanada sein werden.
    Ich freue mich über Eure Einschätzung.
    Danke
    Barbara

    • Hi Barbara,
      danke dir für deinen leiben Kommentar!
      Ja, das Thema ist nicht das spaßigste bei der Weltreiseplanung aber leider auch nicht das unwichtigste. 😀
      Die von dir genannten Auslandskrankenversicherung werden wir uns auch mal genauer anschauen und wenn sie mit den anderen hier Vergleichbar ist, mit aufnehmen. Danke für den Hinweis!
      Liebe Grüße und viel Spaß bei der weiteren Reiseplanung!
      Daniel

      • Hallo Daniel,
        hast du inzwischen eventuell die Zeit gefunden, mit deinem wachsamen Auge über die MAWISTA Bedingungen zu schauen. Ich bin so verwundert, dass sie so selten genannt wird und ich fast nix über diese Versicherung in den Blogs finde… Mir würde eine zweite Meinung sehr helfen.
        Oder hat irgendjemand etwas gefunden was gegen diese Versicherung spricht?
        Vielen lieben Dank
        Barbara

        • Hi Barbara,
          die Auslandskrankenversicherung der MAWISTA habe ich mir angeschaut, allerdings würden wir weiterhin die oben genannten Versicherungen für eine Weltreise empfehlen, da die Konditionen für unsere Augen bis auf wenige Ausnahme eigentlich recht identisch sind und die Versicherungen oben im Vergleich die günstigeren Tarife anbieten.
          Ich geh hier aber nochmal kurz auf deine Punkte von deinem ersten Kommentar ein. 🙂
          – Dauer auch länger als 2 Jahre möglich
          Das ist auch bei den anderen Versicherungen möglich.
          – ein „Heimaturlaub“ in Deutschland ist jährlich bis zu 3 Monate mitversichert
          Bei den anderen Versicherungen ist dieser glaube ich auf 6 Wochen pro Jahr beschränkt.
          – Aufenthalt in USA/Kanada ist bis zu 42 Tage pro Jahr mitversichert
          Die 42 Tage sind deutich mehr als die sonst immer 14 Tage. Allerdings besteht hier ein Selbstbehalt von 500€. Da wäre es im Versicherungsfall definitiv günstiger stattdessen lieber noch eine externe Zusatzversicherung abzuschließen.
          – ein Tarifwechsel (ohne USA/Kanada und später mit USA/Kanada) ist auch von unterwegs online möglich
          Entscheidest du dich plötzlich doch den Großteil deiner Reise in den USA/Kanada zu verbringen, ist das gut. Bist du allerdings nur kurz in den USA/Kanada bedeutet es soweit ich es verstehe, du zahlst rückwirkend und zukünftig den Versicherungsbetrag für die USA. Da wäre eine externen Zusatzversicherung günstiger.
          Ich bin jetzt natürlich kein Versicherungsexperte, aber so sehe ich die Versicherung im Vergleich zu den anderen. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen. 🙂
          Eventuell ist die MAWISTA aber als Zusatzversicherung interessant. Also für den Fall, dass du unterwegs bist, deine Reise spontan verlängern möchtest und dich im Ausland neu versichern möchtest. Das schauen wir uns nochmal an und fügen es eventuell im Beitrag mit ein.
          Liebe Grüße
          Daniel

  51. […] haben sich zwei andere Reisende sehr  ausführlich auseinandergesetzt und die Infos findet ihr hier auf ihrem Blog. Ich selber habe mich für meine nächste Reise für die Langzeit […]

  52. Hallo ihr beiden,
    vielen Dank für den ausführlichen und informativen Artikel. Hat mir bei meiner Planung sehr weitergeholfen!
    LG Nina

    • Hey Nina!
      Danke für das Feedback, freut uns, dass er weiterhelfen konnte! 🙂

  53. Hallo zusammen,
    toller Blog von euch, hat mit schon sehr weitergeholfen.
    Jedoch habe ich auch eine Frage zur Anwartschaft.
    Meine Ausgangssituation:
    Mein Arbeitsverhältnis läuft zum 31.03. aus. Am 06.06. geht mein Flug nach Kanada, um dort ein Work and Travel Jahr einzulegen. Die erste Aussage der Krankenkasse (Anfang des Jahres) war, dass ich mich in der Zwischenzeit privat gesetzlich Versichern kann, ca. 180€ im Monat. Die Belege das ich das Land verlasse (Flugticket) und eine Langzeit Auslandskrankenversicherung habe, solle ich einreichen, dann wäre das kein Probelm. Dies habe ich auch gemacht.
    Heute habe ich mit meiner Krankenkasse telefoniert und wollte nochmal genau wissen, wie ich mich in der Zwischenzeit privat gesetzlich Versichern kann (Formulare, Anträge etc…). Jetzt meinte die Dame am Telefon, wegen der langen Zwischenzeit kann ich mich privat gesetzlich Versichere, aber muss anschließend eine Anwartschaft abschließen, anders ist das nicht möglich. Sind immerhin 56€/Monat. Selbst durch eine Kündigung würde ich da nicht raus kommen.
    Gibt es wirklich keine andere Möglichkeit oder muss ich das so hinnehmen und bezahlen?

  54. Hallo ihr beiden,
    ich verfolge euch schon eine Weile und finde euch super klasse!
    Bei uns geht es in weniger als 2 Monaten auch endlich los, dank euch steht auch Taiwan mit auf der Liste 🙂
    Wir sind beide über STA Travel (Allianz) versichert und schon vom Support durch STA super begeistert. Seit paar Monaten gibt es einen super Zusatz der Allianz, den Real-Time Reiseschutz. Haben wir direkt mitgebucht – dadurch muss man im Notfall z.B. nicht mehr in Vorkasse treten.
    Hier der Link, vll auch für euch interessant 🙂
    https://www.allianz-reiseversicherung.de/reiseversicherung/realtime/
    Wünsche euch noch viel Spaß und Erfolg bei dem was ihr macht, vll trifft man sich ja mal unterwegs 🙂
    LG
    Soly

    • Hi Soly!
      Wie cool! Grüßt uns das schöne Taiwan von uns! 🙂
      Danke dir für deinen Tipp! Den werden wir uns auf jeden Fall mal genauer anschauen – klingt interessant.
      Ganz liebe Grüße und noch jede Menge Vorfreude auf die große Reise! 🙂
      Daniel

  55. […] dieser Stelle bin ich mal faul und verweise auf einen sehr guten Beitrag vom Blog Geh mal Reisen. Dort ist alles noch mal ausführlich erklärt […]

  56. Hallo ihr lieben,
    der Kommentar von Jonas vom 10.11.17 ist interessant..
    Wisst ihr zu dem Thema was?
    Also falls tatsächlich ein Rücktransport erforderlich sein sollte, hört ja der Versicherungsschutz der Hanse Merkur bei Einreise in Deutschland auf.
    Wer übernimmt dann die weiteren Kosten wenn man sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet hat?
    Nehmen die einen sofort wieder auf, auch wenn man nicht mal in der Lage ist dies selbst zu beantragen…
    Wisst ihr was ich meine :)?
    Vielen Dank euch und ganz liebe Grüße
    Isa

  57. Hallo zusammen,
    weil auf dem Thema Anwartschaft ja noch nicht lang genug umhergeritten wurde, ich jetzt auch noch einmal.
    Gekündigt habe ich meinen Job auch, war/bin noch bei der gesetzlichen KV bis zu meinem Austrittsdatum versichert ( muss ich da eigentlich noch was machen wenn ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet habe? Die Dame sagte auch erst ja dann nein, hab da ein Händchen für 😀 )
    und habe nun meine Auslandskrankenversicherung – übrigens bei der
    Vllt für den ein oder anderen als Tipp sich dort mal zu informieren:
    LVM für 500€ im Jahr ohne SB mit USA/Kanada – Leistungen ähneln der HanseMerkur.
    Online allerdings nicht gefunden,
    Beim Thema GKV hat die nette ältere Dame, mich und sich selbst dann allerdings etwas wirsch gemacht.
    Als ich sagte, ich sei in Deutschland nicht mehr versichert (arbeitslos, Auslandsaufenthalt und nun die AKV die ja reicht) konnte sie das erst nicht so glauben. Nach Anruf bei einem Kollegen der nicht erreichbar war, sagte Sie, sie wird sich nochmal bei mir melden.
    Heute kommt also die Mail rein..
    Hallo Herr …
    Sie müssen keine gesetzliche Versicherung haben.
    Wenn Sie jedoch durch Unfall / Krankheit wiederkommen und bswp. pflegebedürftig werden oder schlimmstenfalls im Koma sind
    //( Mein Nebengedanke dazu: Ich kann mich also nicht einmal melden, dass ich wieder da bin um in meine pflicht Versicherung einzutreten.- Was dann?)//
    Muss die GKV Sie nach Rückkehr nicht wieder aufnehmen – umgangen werden kann das mit Anwartschaft?

    Was stimmt denn jetzt? 🙂
    Wenn ich wiederkomme muss mich eine gesetzl, Krankenkasse aufnehmen? Auch wenn ich nun Krank oder Pflegebedürftig sein sollte?
    Vorher also wie gesagt Arbeitnehmer, gesetzlich pflichtversichert.
    Hat mich ein wenig verunsichert. Wollte die 50€im Monat auch gerne sparen wenn es nichts bringt und ich eigentlich sowieso in eine andere KV nach Wiederkehr wechsel wollte.
    Vielen Dank an euch.
    Mitte Dezember geht es übrigens los 🙂

  58. Hallo ihr beiden,
    bei uns geht’s im März los und gerade die ungeliebten Versicherungsthemen wollen wir so schnell wie möglich hinter uns bringen.
    Die Hanse-Merkur-Versicherung klingt echt optimal. Nun habe ich leider gesehen, dass man in Deutschland gemeldet sein muss („Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.“). War das bei euch damals auch so? Genügt es ggf. auch bei Abschluss der Versicherung noch gemeldet zu sein? Eigentlich planen wir uns in Deutschland abzumelden.
    Viele Grüße und
    Vanessa

    • Hi Vanessa,
      das Thema kann sich in der Tat ganz gut unbeliebt machen! 😀
      Und damit ihr das schnell hinter euch bringen könnt, gehts direkt zu deiner Frage:
      Also nach unserem Wissen und was wir bisher gelesen haben, reicht es der Hanse Merkur aus, bei Abschluss der Versicherung einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen zu können.
      Allerdings muss ich hier auch sagen, dass wir mit dem Thema „Abmeldung aus Deutschland“ keine persönlichen Erfahrungen gemacht haben, da wir uns nicht aus Deutschland abgemeldet hatten. Solltet ihr hier also auf Nummer sicher gehen wollen, erkundigt euch besser noch einmal bei der Hanse Merkur direkt.
      Es wäre auf jeden Fall super cool, wenn ihr eure Erfahrungen hier noch einmal teilen würdet. Dann würden wir sie direkt mit in den Beitrag einbauen. Ist sicher auch für den ein oder anderen Leser nicht uninteressant. 🙂
      Liebe Grüße und viel Erfolg mit dem Versicherungsthema und noch ganz viel Spaß und Vorfreude bei der weiteren Planung!
      Daniel

  59. Hallo,
    vielen Dank schon mal für diese Infos. Wisst ihr inwiefern sich die Versicherung ändert, wenn man sich ein Visum für ein Land holt und bis zu einem halben Jahr dort bleibt? Bzw. kann man mit solchen Versicherungen im Ausland arbeiten oder sind sie rein fürs Reisen gedacht?
    Viele Grüße
    Anna

    • Hallo Anna,
      also unserem Wissen nach, ändern sich die Versicherungsbedingungen für dich nicht. Ob du in einem Land 2 Wochen, 6 Monate oder ein Jahr bleibst ist egal, solange dein Tarif dieses Land abdeckt. 🙂
      Was die Arbeit im Ausland angeht, würde ich einfach mal auf der Seite von STA nachschauen. STA wirbt ganz offen damit, dass arbeiten im Ausland bei ihnen mitversichert ist. 🙂
      Wenn du magst, kannst du uns hier gerne in den Kommentaren noch einmal von deiner Wahl und Entscheidung berichten. Ist bestimmt für viele Leser interessant und wir können deine Infos evtl. noch mit in den Beitrag einbauen. 🙂
      Liebe Grüße und viel Spaß bei der Reiseplanung!
      Daniel

  60. Hallo,
    bevor ihr eine KV abschließt bitte genau die Bedingungen lesen. Bei vielen steht ein Hinweis das eine gesetzliche oder private KV in Deutschland zusätzlich bestehen muss (z.B.HUK). Man argumentiert damit das dies eine Zusatzversicherung ist.
    Gruß Dieter

    • Hallo Dieter,
      danke für deinen Hinweise!
      Du sprichst aber vermutlich nicht von Langzeit-Auslandskrankenversicherungen, sondern von den Auslandskrankenversicherungen, die Reisen bis ca. 8 Wochen am Stück abdecken. In diesem Fall ist es richtig, dass man weiterhin einen zusätzlichen Versicherungsschutz in einer gesetzlichen oder privaten Versicherung in Deutschland benötigt.
      Die in diesem Beitrag genannten Auslandskrankenversicherungen für Langzeit-Reisende aber sind vollwertige Versicherungen und es ist kein zusätzlicher Versicherungsschutz in Deutschland notwendig. Ich selbst habe mich vor der Weltreise mit dem Nachweis meiner Langzeit-Auslandskrankenversicherung (Hanse Merkur für 1 Jahr) bei meiner Krankenversicherung in Deutschland abgemeldet.
      Liebe Grüße
      Daniel

      • Hallo Daniel,
        dann schau mal bei der HUK Tarif RVL 16 unter Absatz 3.3 der Versicherungsbedingungen nach. Die gleiche Auskunft habe ich beim ADAC telefonisch bekommen. Hier steht allerdings nichts in den Bedingungen.
        Gruß Dieter

        • Hallo Dieter,
          wie ich schon vermutet hatte, beziehst du dich mit dem Tarif RVL 16 von der HUK auf eine normale Auslandskrankenversicherung für „Kurzreisen“ bis zu ca. 56 Tage. Die hier in dem Beitrag vorgestellten Langzeit-Auslandskrankenversicherungen für längere Reisen oder auch Weltreisen sind vollwertige Versicherungen außerhalb Deutschlands und werden auch von den Krankenversicherungen hier in Deutschland als diese akzeptiert. 🙂
          Falls du also eine Reise bis zu ca. 56 Tagen planst, benötigst du deine übliche Krankenversicherung hier in Deutschland und eine Auslandskrankenversicherung für „Kurzreisen“.
          Liebe Grüße
          Daniel

  61. Ihr Lieben,
    ihr habt einen ganz tollen und vorallem hilfreichen Blog,
    Bei uns geht es in fast genau 8 Wochen los, auch für 11 Monate und wir können es kaum noch erwarten 🙂
    Ich recherchiere gerade wegen der Auslanskrankenversicherung und mir ist eine Sachen aufgefallen, die ihr ja ergänzen könnt, sofern ich das richtig verstanden habe….
    Also man kann bei dem Sta Travel Tarif ab mind. 7 Monate Reisezeit (ohne Selbstbet, U39, 1,30 €/Tag) auch für 14 Tage in die USA reisen („In der Reise-Krankenversicherung ohne USA / Kanada ist auch ein Kurzaufenthalt
    in USA / Kanada bei Umsteigeverbindungen mit maximal einer Übernachtung
    (jeweils einmalig bei Hin- und Rückreise) versichert. Zudem ist bei einer Versiche-
    rungsdauer ab sieben Monaten ein einmaliger Aufenthalt von maximal 14 Tagen in
    USA / Kanada versichert.“)
    und dann hätte ich noch eine Frage 😉
    Wenn da steht „schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung und Reparaturen von Zahnprothesen und Provisorien sowie provisorischer Zahnersatz nach einem Unfall; die Erstattung ist auf insgesamt € 250,- je Versicherungsfall begrenzt;“ , dann würde das bedeuten wenn ich an Tag X zum Zahnarzt gehen und an Tag Y 10 Wochen später, habe ich jedesmal 250€ Versicherungssummer zur Verfügung?
    Ich freue mich über Antwort und wünsche euch alles Gute und weiterhin gute Reisen 🙂
    Liebe Grüße
    Lena Z.

    • Hey Lena,
      vielen Dank für die Infos zu der Auslandskrankenversicherung von STA! Super, dass du das hier noch geschrieben hast! 🙂 Haben wir glatt vergessen im Beitrag zu erwähnen und werden wir auf jeden Fall noch nachtragen!
      Was die Zahnbehandlung angeht: Wir sind zwar selbst keine Versicherungsexperten, aber wir habe es so wie du verstanden! 🙂 Sprich, du hast aus Grund A Probleme mit den Zähnen, dir stehen 250€ zur Verfügung. Ein paar Tage später hast du aus Grund B erneut ein Problem und dir stehen erneut 250€ zur Verfügung.
      Wünsche euch noch eine spannende vorfreudige Zeit, bis es in 8 Wochen losgeht! Falls wir uns bis dahin hier nicht mehr hören, wünsche ich auch schonmal eine tolle Reise und eine unvergessliche Zeit in der Welt, in der ihr hoffentlich gar keine Auslandskrankenversicherung in Anspruch nehmen müsst! 🙂
      Liebe Grüße
      Daniel

  62. Hallo ihr beiden,
    vielen Dank für diesen hilfreichen Artikel. Bei uns geht die Weltreise in genau vier Wochen los und ich recherchiere schon etwas länger wegen der richtigen Auslandskrankenversicherung. Vor allem für die Problematik für die gesamte Dauer den Tarif inkl. USA /Kanada zu zahlen suchte ich nach einer Lösung. Und nun bietet ihr mir eine – vielen lieben Dank dafür 🙂
    Ihr habt also vorab die 365 Tage HanseMerkur abgeschlossen und während der Reise den Care Concept Tarif gebucht, sodass es zwischenzeitlich parallel lief?
    Liebe Grüße
    Lena

    • Hi Lena,
      freut uns, dass ihr euch ein paar Infos bei uns holen konntet! 🙂
      Wir haben für die gesamte Reise die Hanse Merkur 365 Tage abgeschlossen und für uns hat es komplett ausgereicht. Wir waren zwar für ein paar Tage in den USA unterwegs, allerdings waren diese Tage bei Hanse Merkur mitversichert (14 Tage USA/Kanada inklusive).
      Wären wir länger in den USA geblieben, hätten wir wohl spontan den Tarif von Care Concept dazu gebucht. Falls ihr schon genau wisst, wann ihr in den USA oder Kanada unterwegs seid, könnt ihr ja vielleicht einfach mal bei Hanse Merkur oder der Versicherung euerer Wahl anrufen und nachfragen, ob sie euch einen individuellen Tarif anbieten können. Sprich 2 Monate inklusive USA/Kanada und danach wieder exklusive.
      Hoffe ich konnte euch noch etwas weiterhelfen und wünsche schonmal einen grandiosen Start in die Welt! 🙂
      Liebe Grüße aus Belize
      Daniel

  63. Hey Tobi!
    Jetzt sind wir „freiwillig gesetzlich“ versichert. Geiler Name dafür, oder? 😀
    Heißt, wir haben uns bei unseren Krankenkassen wieder angemeldet und zahlen aus eigener Tasche. Dadurch, dass wir natürlich noch nicht das mega Einkommen haben, zahlen wir den Mindestbeitrag von 180€ monatlich. (Zumindest Daniel, ich warte immer noch (!!) auf die Bestätigungen und Papiere)
    LG!
    Ania 🙂

  64. Hey ihr beiden,
    wie ist es denn jetzt nach der Weltreise? Seid ihr wieder in der gesetzlichen KV?
    LG

  65. Hi ihr zwei,
    zunächst einmal ein riesen Lob an euch…super Sache was Ihr da aufgebaut habt !!
    Nun zu mir…ich habe mir in meinem Heimatbesuch irgendwas eingefangen sodass ich in stationäre Behandlung musste. Natülich habe ich dann meiner Auslandskrankenversicherung bescheid gegeben (Heimatschutz ist mit drin für paar Wochen).
    Nun möchte man von mir unter anderem meine Reisebuchungen seit beginn der Police sehen. Das Problem ist aber ich bin gleich zu Begin der Vers. bei einem Freund mit dem Auto nach Italien mitgefahren und durfte sogar bei denen Wohnen.
    Deshalb habe ich gar keine Reise- oder Hotelbuchungen zur Hand.
    Jetzt habe ich Angst dass die Versicherung die Behandlungskosten nicht übernimmt.
    Habt ihr mir vielleicht einen Rat ?
    Viele Grüße
    Alejandro

    • Hallo Alejandro,
      erstmal danke für dein Lob! 🙂
      Was deine Versicherung angeht, würde ich an deiner Stelle einfach mal bei der Versicherung nachfragen und die Lage schildern. Vielleicht kann dein Freund ja so etwas wie eine „Aussage“ schriftlich abgeben oder es gibt Tankbelege aus Italien oder irgendetwas in diese Richtung.
      Da scheinst du echt eine Lücke im System gefunden zu haben mit deinem Fall! 🙂
      Drücken dir auf jeden Fall die Daumen und hoffen es läuft alles glatt!
      Liebe Grüße
      Daniel

  66. Hallo zusammen,
    ich plane für 6 Monate auf Reisen zu gehen. Anfangs ca. 3 Wochen USA/Hawaii und dann ab Mexiko bis Panama.
    Nun habe ich eine Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung für 42 Tage. Wisst ihr zufällig, ob ich die 42 Tage für die USA nutzen und erst danach ab dem 43. Tag in Mittelamerika eine Langzeit-Auslandskrankenverischerung abschließen kann?
    Wäre ideal, weil es mir einiges an Geld sparen würde.
    Vielen Dank und schönen Ostermontag,
    Wolfgang

    • Hi Wolfgang,
      generell würde ich eigentlich sagen, dass du besser eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für die gesamte Zeit inklusive USA/Kanada abschließt.
      Vielleicht fragst du in dem Fall aber einfach selbst noch einmal bei der Versicherung nach. Manchmal bieten sie in solchen Fällen individuelle Lösungen an. Vor allem könntest du dann gut Chancen haben, wenn du die Langzeit-Auslandskrankenversicherung bei dem selben Anbieter abschließt, bei dem du die Kurzzeit-Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hast. 😉
      Ansonsten wäre für dich der Tarif von STA-Travel*wohl eine gute Wahl. 🙂
      Liebe Grüße
      Daniel

  67. Hey,
    Ich finde es super das Ihr immer noch engagiert bei den Themen seid 🙂 !. Ich habe mal eine Frage zur Hanse Merkur. Die Ewigkeit bis zur Antwort einer Mail kann ich nur bestätigen. Welche Dokumente habt ihr alle eingereicht um die Kosten erstattet zu bekommen? Habe aktuell einen solchen Fall und bin mir unsicher was ich alles brauche. Und bis ich in 4 Wochen eine Antwort von der Hansemerkur habe bin ich schon weitergereist.
    Wenn man bisschen im Netz stöbert hört kommen aus jüngster Vergangenheit viele Schaudergeschichten zur Hansemerkur heraus :/.
    Gruß
    Frank

    • Hey Frank!
      Also bei uns war es so, dass wir nur die Rechnung des Arztes einreichen mussten. Es war aber auch nur ein Betrag von rund 80€. Daher weiss ich nicht, ob es anders ist, wenn deine Rechnung höher ausfällt.
      Vielleicht schreibst du der Hanse Merkur mal bei Facebook eine Nachricht und machst ein wenig Druck, dass sie auf deine E-Mail-Antworten sollen. Der Weg funktioniert meistens! 🙂
      Ansonsten würde ich mir noch einen E-Mail-Kontakt beim Arzt organisieren, falls du noch irgendwelche Unterlagen benötigst.
      Drück dir die Daumen, dass alles klappt und hoffe dir geht es wieder gut! 🙂
      Liebe Grüße
      Daniel

  68. Hallo zusammen,
    eure Seite ist echt übelst Laser (toll) 🙂
    Ich habe nun eine Frage an euch, bei der Ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.
    Und zwar möchte ich für ca. 1 Jahr nach Kanada (Work & Travel).
    Ich bin / war gesetzlich pflichtversichert und nun habe ich mit
    meiner Krankenversicherung telefoniert um zu klären ob ich denen
    Gegenüber noch irgendwelche Verpflichtungen habe. Die sagten mir
    dann, dass ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden sollte um
    der Krankenversicherung nachzuweisen das ich mich nicht mehr in Deutschland aufhalte.
    Habt ihr euren Wohnsitz in Deutschland abgemeldet?
    Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

    • Hey Stefan,
      hatte dir schon auf den ersten Kommentar geantwortet unter dem anderen Beitrag, mache hier aber Copy Paste, falls die Antwort noch wem anderes hier bringt, der sich durchliest:
      „Hm, speziell im Work and Travel Bereich kennen wir uns da leider nicht aus: Da wissen wir nicht, ob es andere Regelungen gibt… können dir aber gern berichten, was uns bekannt ist:
      Wir haben unserer Krankenkasse unser gebuchtes Flugticket geschickt sowie einen Nachweis über unsere Auslandskrankenversicherung. Das ist alles, was verlangt wurde und damit war dann auch alles geregelt…
      Wie gesagt, bin mir da nur nicht sicher, ob ein Work and Travel Programm andere Voraussetzungen hat? :-/“
      Ach herrje, würde gern zu 100% weiterhelfen können, sorry 🙁
      Liebe Grüße,
      Ania

  69. Hallo ihr zwei,
    ich bin durch Zufall auf eure Seite gestossen als ich nach einer AKV gesucht habe und freu mich jetzt ungemein. Ein ganz großes Lob von mir! Es macht wirklich Spaß, sich durch die einzelnen Beiträge zu klicken.
    Leider bin ich generell mit meiner Recherche noch nicht weitergekommen und vielleicht habt ihr einen Tipp für mich? Ich habe eine normale ADAC Basic Auslandskrankenversicherung, die eine 45-tägige Reise abdeckt. Da ich jetzt aber für ca. 3 Monate reisen möchte, müßte ich wohl entweder eine neue AKV abschließen (über den kompletten Zeitraum??) oder die ADAC mit einer anderen AKV kombinieren. Wahrscheinlich sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber ein best practice habe ich noch nicht gefunden. Habt ihr eventuell einen Tipp? (Ja ich weiß, 3 Monate sind peanuts 😉 )
    Herzliche Grüße
    Steffi

    • Hi Steffi! 🙂
      Also als erstes: 3 Monate sind keine Peanuts! Es muss ja nicht immer ein ganzes Jahr oder länger sein! Das einzige was zählt, ist, das man die Möglichkeit nutzt, die man hat, um die Welt zu sehen! 🙂
      So, das wollte ich kurz sagen 🙂
      Riesen Dank auf jeden Fall für das Kompliment und cool, dass du uns gefunden hast!
      Zu deiner Frage:
      Also ich denke, dass du im Vorfeld eine Auslandskrankenversicherung für die 3-Monate abschließen müsstest. Vor allem, wenn du für die Anschlussversicherung zu einem anderen Anbieter gehen würdest. Aber vielleicht fragst du mal beim ADAC nach, vielleicht können sie dir ja sowas wie ein Spezialangebot machen. 🙂
      Viel Erfolg und tolle 3 Monate in der Welt!
      Liebe Grüße
      Daniel

  70. Hallo Karima,
    vllt ist es noch nicht zu spät. Wenn ihr aus dem Ausland wiederkommt und Arbeitslosengeld 1 bezieht, werdet ihr automatisch wieder pflichtversichert in der gesetzlichen KV. Bei sofortigem ALG 2 Bezug kann das schon schwieriger werden. Kommt ihr wieder und wart im Ausland in einer privaten Versicherung und bekommt kein ALG oder ALG 2 und wart außerhalb der EU muss euch auch die bisherige GKV wieder aufnehmen. Wart ihr innerhalb der EU und privat versichert geht es in der Regel nicht. Mit der Anwartschaft könntet ihr euch allerdings sofort nach Rückkehr freiwillig in der gesetzlichen KK versichern und bekommt dann vollen Leistungsanspruch. Lohnt sich eben besonders, wenn man in Deutschland keine Ansprüche über die Agentur für Arbeit hätte nach Rückkehr oder vorher in der GKV freiwillig versichert war.

  71. Hallo und vielen herzlichen Dank für die tolle Seite! Sie ist extrem hilfreich! 🙂
    Nun habe ich allerdings doch noch eine Frage: Ich bin derzeit privat krankenversichert mit 50% Beihilfe (da Beamtin). Ab März/April nächsten Jahres will ich jedoch kündigen und auf Reisen gehen. Ich werde hierfür die AKV bei der Hanse Merkur abschließen. Wenn ich nun aber rücktransportiert werden muss, muss mich die GKV nicht aufnehmen, weil ich zuvor nicht gesetzlich versichert war, richtig? Meine private KV kann ich allerdings auch nicht aufrechterhalten (auch nicht mit Anwartschaft), da sie ja an die Beihilfe während des Beamtenstatus geknüpft ist. Meint ihr, es ist sinnvoll (und möglich), mich kurz vor der Reise für ein paar Tage arbeitslos zu melden, nur um quasi gesetzlich versichert gewesen zu sein und bei einem Rücktransport wieder aufgenommen werden zu können? Bin ein bisschen überfragt…
    Nochmals vielen Dank und ganz herzliche Grüße!
    Katja

    • Hi Katja,
      freut uns riesig, dass die Seite ein paar nützliche Infos für dich geliefert hat! 🙂
      Also wir sind zwar keine Versicherungsexperten aber ich schreib hier einfach mal, wie ich es an deiner Stelle machen würde:
      Auf jeden Fall würde ich mich arbeitslos melden, nicht mit der Absicht, Arbeitslosengeld tatsächlich in Anspruch zu nehmen, aber mit der Option, es beziehen zu dürfen. Falls die Jobsuche etwas länger dauert als gewollt, hättest du so eine Absicherung und natürlich hast du so die Möglichkeit, während des Bezugs in die gesetzliche Krankenversicherung zu rutschen.
      Was du bei einer Arbeitslosmeldung beachten solltest, und welche Fristen es gibt, haben wir in dem Beitrag hier beschrieben:
      https://www.geh-mal-reisen.de/weltreise-planen/weltreise-abmeldung-arbeitsamt/
      Ob es positive Auswirkungen auf eine Wiederaufnahme bei der GKV hat, wenn du vor deiner Reise kurz durch die Arbeitslosmeldung dort versichert bist, kann ich dir leider nicht genau sagen. Versuch für den Fall doch einfach mal über eine Kundennummer ein paar allgemeine Infos zu bekommen. Falls du keine schlafenden Hunde wecken möchtest, musst du ja nicht zwingend bei der GKV anrufen, bei der du dich tatsächlich versichern möchtest. 🙂
      Würden uns freuen, wenn du den Lesern und uns hier vielleicht kurze deine Erfahrungen und tatsächliche Lösung schreiben würdest. 🙂
      Wünschen dir auf jeden Fall viel Erfolg bei deinem Plan und schonmal eine gute Reise!
      Liebe Grüße aus Mexiko
      Daniel

      • Hallo Daniel!
        So, der Countdown läuft und nach unzähligen Abklärungen habe ich nun auch mehr Ahnung als vorher. Es ist zwar ein Sonderfall, aber vielleicht nützt es ja trotzdem jemanden, der in einer ähnlichen Situation steckt wie ich. Hier also meine Erkenntnisse:
        Als Beamtin auf Lebenszeit zahle ich nicht in die Arbeitslosenversicherung ein, habe also auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Die Krankenversicherung für Arbeitslose ist aber an die Bewilligung von ALG 1 geknüpft – kommt also für mich nicht in Frage.
        Nun könnte ich ALG 2 (alias Hartz4) beantragen, aber auch das bekomme ich nicht, weil ich zu viel Erpartes habe: Das Job Center prüft vor der Bewilligung die Finanzen des Antragstellers und wenn der-/diejenige mehr als 150 € pro Lebensjahr + ein geringer Festbetrag besitzt (in meinem Fall wären das etwas über 4.000 € – ein Witz also) bekommt er kein Hartz4. Fällt also auch weg.
        Natürlich könnte ich es drauf ankommen lassen, aber das Risiko eines Rücktransports, in dessen Folge mich keine GKV aufnimmt, weil ich zuvor auch keine GKV hatte, ist mir zu hoch, also hier meine Lösung: Nach meiner Kündigung arbeite ich einen Monat einen „normalen“ Job, über den ich dann gesetzlich krankenversichert bin. Danach geht’s ins Ausland. Warum nicht gleich so einfach. 🙂
        Ganz liebe Grüße voll Vorfreude
        Katja
        PS. Ich schreib auch nochmal bei „Abmeldung Arbeitsamt“ einen Kommentar. Wenn ich mir schon so viel Arbeit gemacht habe, soll das auch jemandem was bringen. 😀

  72. Hallo ihr zwei,
    erstmal vielen Dank für die übersichtlichen Infos 🙂 Decken sich übrigens auch alle mit meinen gesammelten Infos zum Thema Langzeitreise-KV.
    Eine Frage hätte ich allerdings: Sind euch schon irgendwelche Erfahrungsberichte von der STA-Travel zu Ohren gekommen? Ich kann leider kaum welche im Internet finden, da mir eine zusätzliche Absicherung für ein paar Wochen in Deutschland allerdings wichtig sind, würde mich das sehr interessieren.
    Danke schon mal vorab 🙂
    Marie

    • Hey Marie,
      explizit positive Erfahrungsberichte kann ich dir leider keine nennen. Allerdings habe ich bei der Recherche nach den besten Auslandskrankenversicherungen auch nichts Negatives über die Versicherung von STA gelesen. Wir würden daher selbst auch bei dem nächsten Abschluss einer Langzeit-KV über die STA nachdenken, da die 6 Wochen Absicherung in Deutschland auch für uns ganz nett klingen würde.
      Liebe Grüße
      Daniel

  73. Hallo ihr zwei,
    bei uns geht die Reise schon bald los und blöderweiser ergeben sich gerade einige Schwierigkeiten mit der Versicherungsgeschichte. Wir hatten und von Anfang an mit eurem Blog vorbereitet, die eine super tolle Hilfe ist und war!
    Also unser Problem: Was passiert im schlimmsten Fall, wenn wir zurück nach Deutschland transportiert werden müssen wg. Unfall whatever?
    Die gesetzliche Krankenversicherung sagt, dass ohne eine Anwartschaft alle in Deutschland entstehenden Kosten selbst getragen werden müssten. Und einfach mal eben wieder in die gesetzliche KV kann man auch nicht rein, weil die davon abhängt, ob man vorher auch gesetzlich versichert war oder nicht. Und da wir verreisen und uns privat versichern lassen, wäre es nicht der Fall. Damit hätten wir in Deutschland absolut keinen Anspruch ohne Anwartschaft. Wie habt ihr das für euch gelöst?
    Eine andere Sache in dem Zusammenhang ist: wenn wir von der Reise zurückkommen, werden wir erst mal wahrscheinlich keinen Job haben u da würde die Krankenkasse uns auch nicht aufnehmen, weil wir eben vorher privat versichert waren. Hm, aber wir könnten uns arbeitslos melden und wären darüber dann versichert oder?
    Ach wie kompliziert. Oder will die KV hier nur ein Geschäft mit der Anwartschaft machen?
    Bin super dankbar für eure Rückmeldung!
    Karima

    • Hi Karima,
      erstmal Danke für das Kompliment! 🙂 Freut uns immer mega, wenn wir hören oder lesen, dass wir anderen mit unseren Infos bei ihrer eigenen Weltreiseplanung helfen konnten.
      Da wir beide selber keine Versicherungsexperten sind, kann und ich dir hier leider auch keine „verbindliche“ Aussage geben und kann dir nur sagen, wie wir dieses ganze Versicherungsthema verstanden haben.
      Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, bezieht sich deine private Versicherung, von der du schreibst, auf die Auslandskrankenversicherung, richtig? Diese ist zwar eine private Versicherung, aber nicht in dem Sinne, wie die Private Krankenversicherung in Deutschland und spielt somit keine Rolle.
      Wichtig ist euer Versicherungsstatus, den ihr vor eurer Reise in Deutschland hattet:
      Also, wenn ihr beide vor eurer Reise gesetzlich pflichtversichert wart, dann werdet ihr nach unseren Infos auch nach eurer Reise wieder ohne eine Anwartschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen, da für euch erneut eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Ob ihr euch in der Zwischenzeit eine Auslandskrankenversicherung zugelegt habt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
      Wenn ihr vor eurer Reise allerdings freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen seid, macht eine Anwartschaft Sinn. Denn in diesem Fall muss euch die GKV nach eurer Rückkehr nicht wieder aufnehmen. Daher kann man eine Anwartschaft nicht einfach als Geldmacherei abstufen, sondern muss im Einzelfall schauen, ob es Sinn macht oder nicht.
      Wenn ihr euch arbeitslos meldet, dann seid ihr, wie du schon geschrieben hast, automatisch gesetzlich über die Arbeitsagentur versichert.
      Für mehr Infos, schau aber auch mal hier bei Wireless Life vorbei. Dort wird das Thema Anwartschaft noch einmal im Detail mit einer Versicherungsexpertin besprochen. In dem Beitrag wird auch auf deine Frage zu dem Leistungsausschluss bei einem Rücktransport nach Deutschland eingegangen.
      Ich hoffe, ich konnte euch etwas weiterhelfen. Lasst euch von dem nervigen Thema nicht unterkriegen. 🙂 Ich wünsche euch schonmal einen tollen Start in eure Reise!
      Liebe Grüße aus Chile
      Daniel

  74. Hey, danke für den guten Artikel! Ich schaue auch gerade, welche Versicherung ich abschließe und tendiere zur Hanse Merkur. Meine Frage: Was ist der Unterschied zwischen „medizinisch sinnvoll“ und „medizinisch notwendig“ beim Rücktransport? Also was ist für uns Versicherte besser? 🙂
    Könnt ihr mir das beantworten?
    LG Sina

    • Hey Sina,
      wir reisen auch mit der Hanse Merkur und haben somit einen notwendigen Rücktransport im Tarif.
      Der Unterschied zwischen medizinisch sinnvoll und medizinisch notwendig ist laut unseren Infos folgender:
      medizinisch sinnvoll:
      Falls du wirklich richtig schwer krank oder verletzt bist und die Behandlung im Reiseland möglich ist, aber in Deutschland eine „viel schnellere und bessere“ Genesung gegeben ist, dann wäre ein Rücktransport sinnvoll (kommt natürlich immer auf die individuelle Situation an).
      medizinisch notwendig:
      Falls du wirklich richtig schwer krank oder verletzt bist und im Reiseland keine richtige Behandlung möglich ist, dann wäre ein Rücktransport notwendig.
      Ich hoffe ich konnte was helfen? 🙂
      Liebe Grüße aus Peru
      Daniel

  75. Hallo ihr zwei,
    ein schöner Artikel. Vor allem der detaillierte Vergleich der Anbieter ist toll, den haben wir deswegen in unserem Blogbeitrag zum Thema nun verlinkt.
    Allerdings ist uns etwas aufgefallen, was unserer Meinung nach nicht stimmt. Da ihr selbst diese Versicherung abgeschlossen habt, ist das vielleicht sogar für eure Reiseplanung relevant. Die Hanse-Merkur 365 versichert Aufenthalte in Deutschland nicht, auch nicht 14 Tage. Allerdings sind 14 Tage in USA und Kanada versichert, wenn der Vertrag über mindestens sechs Monate geht. So verstehe ich die Versicherungsbedingungen und ich habe deswegen extra nochmal persönlich mit Hanse-Merkur gesprochen. Wurde bestätigt. Habt ihr da andere Infos bekommen?
    Viele Grüße,
    Matthias
    PS: In 2 Wochen starten wir 🙂

    • Hi Matthias,
      vielen Dank für’s verlinken und riesen Dank für den Hinweis! 🙂
      Ich stand ebenfalls mit der Hanse Merkur diesbezüglich in Kontakt und ich habe die selbe Antwort erhalten. Wie mir aber aufgefallen ist, habe ich den Versicherungsschutz in Deutschland hier dem falschen Tarif zugeordnet. Dank also nochmal für’s aufmerksame Lesen, jetzt sollte alles stimmen!
      Dann wünsche ich euch schonmal einen guten Start in euer Abenteuer. Nepal steht bei uns auch noch ganz hoch im Kurs! 🙂
      Liebe Grüße aus Peru
      Daniel

  76. Hi ihr zwei,
    Glückwunsch zu diesem tollen Blog! Gerade den Newsletter geordert 😉
    Unsere Weltreise startet im Oktober und wir stecken fest in der Planung.
    Eine Frage hätte ich an euch und würde mich über Antwort freuen.
    Ihr habt ja offenbar eine GbR gegründet. (Vermutlich mit Kleinunternehmerregelung?) Ändert das eurer Meinung nach irgendetwas in Bezug auf die Krankenversicherung? Oder reicht dann immer noch die Reiseversicherung um sich abzumelden? Ich denke mal ja – aber ihr wisst es vielleicht genau 🙂
    Viel Spaß in Chiang Mai!

    • Hi Matthias,
      dank dir und sehr cool, dass du mit im Newsletter dabei bist!:)
      Oktober, gar nicht mehr so lange! 🙂 Da seid ihr ja wirklich gerade mitten in der Planung!
      Genau, wir haben eine GbR mit Kleinunternehmerregelung gegründet und haben beide zur Zeit nur die Reiseversicherung der HanseMerkur.
      Also klar, verbindlich kann ich dir keine Auskunft geben, aber soweit ich weiss, ändert sich nichts in Bezug auf die Krankenversicherung. Die Versicherungsleistung hat ja nichts mit dem Gewerbe zu tun, sondern bezieht sich auf dich als Person. Ein Nachweis über eine bestehende Auslandskrankenversicherung sollte also, wie bei uns auch, reichen, um sich von der gesetzlichen Krankenversicherung abzumelden.
      Ich habe dich doch richtig verstanden und du willst du dich von der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden? Oder aus Deutschland?
      Liebe Grüße und viel Erfolg bei der Reiseplanung aus Chiang Mai
      Daniel

      • Hi Daniel,
        danke für die schnelle Rückmeldung. Ja genau, nur von der Versicherung. So habe ich es mir auch gedacht – gut zu wissen, dass es bei euch so geklappt hat.
        Ja, wir stecken mitten drin 😉 Es ist in der Tat nicht mehr so lang hin, bei uns ist der ganze Plan auch wirklich ziemlich spontan gegoren, sodass jetzt einiges auf einmal ansteht. Deswegen ist unser Motto auch ‚Spontan um die Welt‘ 😉 Es lässt sich aber alles wuppen.
        Noch steht bei uns zwar nichts, aber einen kleinen Blog werden wir wohl auch fabrizieren. Vielleicht können wir uns ja dann mit einem Reisetip revanchieren, wenn es soweit ist, wer weiß. Los geht es für uns auf jeden Fall in Nepal.
        Nochmals danke und euch weiterhin eine tolle Zeit!
        Liebe Grüße,
        Matthias

  77. Hey Ihr beiden,
    danke für den super Artikel.
    Kurze Frage: Habt Ihr denn eure KV trotzdem informiert oder ist mit dem Arbeitslosmelden/Nicht verfügbar melden alles geklärt mit den sozialen Versicherungen und ab geht die Post? 🙂
    Danke für eure Info,

    • Hi Daniel,
      da wir beide mit unseren jeweiligen Krankenversicherungen vor Abreise gesprochen hatten, um genau das zu fragen, waren sie ohnehin informiert. 🙂
      Beide Krankenversicherungen hatten uns dann gebeten vor Abreise bzw. zum Versicherungsende noch eine Bestätigung einer abgeschlossenen Reisekrankenversicherung zu senden. Zudem wollten sie von mir zusätzlich noch eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten.
      Also am besten trittst du einmal in Kontakt mit deiner Krankenversicherung und besprichst kurz das weitere Vorgehen. Sollte eigentlich keine Probleme geben und recht fix besprochen sein.
      Viel Spaß bei deiner Reise!
      Liebe Grüße
      auch Daniel

  78. Hallo ihr Beiden,
    ich plane gerade eine „kurze“ Reise (3 Monate) nach Südamerika, an deren Ende Ich zwei Wochen in den USA sein werde. Daher habe ich jetzt die ganze Zeit ohne USA + Kanada versichert und wollte zusätzliche die Care Concept für die Zeit dort abschließen. Scheint allerdings nicht möglich zu sein – das Online-Formular sagt mir das ich zum Versicherungsbeginn schon zu lange im Ausland war. Hab ihr dazu noch weitere Informationen(bzw. euch weiter darüber informiert?)
    Liebe Grüße und save travels,
    Susanna

    • Hi Susanna!
      What? Nee oder? Nein, bisher hatten wir davon lediglich von anderen Reisenden gelesen, als wir uns informiert hatten und sind gerade selbst überrascht, weil wir dann ja auch ein Problem bekommen 😀 Verdammt… werden da wohl ebenfalls nach-recherchieren müssen und im Blogbeitrag aktualisieren! 😐
      Danke für den Hinweis und ich hoffe, du wirst eine gute Alternative finden…
      Und natürlich: Einen genialen Trip (ohne Krankheitsfälle 😉 ) haben!
      Liebe Grüße aus Taiwan!

  79. Das mit der Anwartschaft kann ich so auch bestätigen. Habe dazu längere Zeit mit der TK telefoniert, weil ich eine Erklärung wollte, was denn nun der Unterschied zwischen Austritt und Anwartschaft ist, außer ein Betrag von 50 Euro im Monat. Nachdem ich irgendwann mit der Abteilungsleitung gesprochen habe weiß ich nun, dass es keinen gibt und ich die 600 € per anno lieber ins Reisen investiere. Gesetzlich ist die Krankenkasse ohnehin dazu verpflichtet mich wieder zurück zu nehmen. Ergo gibt es weitaus schönere Varianten als das Geld auf diese Weise zu „verbrennen“.

    • Hmmmm…. alles klar, dann werden wir das wohl noch überdenken und abändern im Artikel! Danke für den Hinweis!!
      Genau solche Tipps haben wir uns erhofft durch die Schritt für Schritt-Planung hier auf dem Blog! Strike! 😀
      Und vor allem: Danke!

  80. Hey ihr beiden, hatte gerade diesen Artikel gelesen und wollte anmerken, dass diese Anwartschaft eigentlich nur Sinn macht, wenn ihr bei eurer Rückkehr im Job direkt so viel verdient, dass ihr nicht in die gesetzliche KV pflichtversichert werdet. Ansonsten oder aber ihr seid zb erstmal arbeitslos o.ä., werdet ihr automatisch wieder gesetzlich pflichtversichert. Ich denke das ist wichtig zu wissen, da die KVs das einem gerne mal verschweigen und lieber die Anwartschaft kassieren. Bei der TK kostet das übrigens 50 Euro/Monat…. LG, Julia

    • Hi Julia!
      Solche Infos sind goldwert, man sucht sich ja dumm und dämlich im Netz und bei den Krankenkassen selbst wissen die oft auch nicht so recht, was sie verbindlich antworten sollen… ein Leidensthema…
      von daher: Dickes Danke!! 🙂

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